Schuldspruch, keine Strafe für Rathgeber

Die Ex-Finanzexpertin des Landes Salzburg, Monika Rathgeber, ist am Donnerstag wegen Untreue zulasten des Landes in einem Fall verurteilt worden. Eine zusätzliche Strafe wurde aber nicht verhängt.

In dem zweiten Strafverfahren gegen Rathgeber ging es um einen vergleichsweise kleinen Teil des Salzburger Finanzskandals - um zwei spekulative Zinsswapgeschäfte aus Mitte 2012. Untreue lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Monika Rathgeber habe durch die Geschäfte 837.000 Euro Schaden für das Land Salzburg verursacht haben, sagte die Anklage.

Doch Schöffen und die Richterin entschieden Donnerstag gegen 18.00 Uhr, dass Rathgeber nur wegen eines der beiden Geschäfte schuldig gesprochen wird. Der Schaden daraus habe laut Gericht rund 539.000 Euro betragen. Eine Strafe - zusätzlich zu ihrer teilbedingten Haftstrafe vom Februar - bekam Rathgeber dafür aber nicht. Das Gericht war der Meinung, dass die Tathandlung, wenn diese schon im ersten Prozess einbezogen worden wäre, damals zu keiner höheren Strafe geführt hätte.

Im zweiten Fall wurde Rathgeber freigesprochen, weil das Land dieses Geschäft noch im Nachhinein genehmigt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weder die Anklage noch die Verteidiger gaben eine Erklärung ab.

Monika Rathgeber beim Prozess vor dem Salzburger Landesgericht

ORF/Tobias Pötzelsberger

Am Donnerstag stand Monika Rathgeber zum zweiten Mal bei einem Strafprozess vor Gericht

Schadenshöhe war der Knackpunkt

Die beiden Geschäfte wurden zu einer Zeit abgeschlossen, zu der Rathgebers Tätigkeit schon von einem Finanzbeirat des Landes Salzburg überwacht wurde. Dieser Beirat und ihr Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus verboten Monika Rathgeber damals, die komplexen Range Accrual Swaps abzuschließen. Rathgeber setzte sich trotzdem zweimal über dieses Verbot hinweg, was sie auch zugab. Dieser Umstand alleine würde eine Untreueanklage nicht rechtfertigen. Deshalb war die Kernfrage am Donnerstag, ob es überhaupt einen Schaden gab.

Der Staatsanwalt betonte, dass der Schaden da sei - es seien die Bankgebühren, die für solche Swaps immer anfallen, in Summe von 837.000 Euro. Der Ankläger sprach von „Spekulationswahnsinn“ und attestierte Rathgeber Realitätsverweigerung. Nach Ansicht des Staatsanwalts bestand ihr Motiv aus „falsch verstandenem Ehrgeiz, alles für das Land zu tun“ - wohl auch verbunden mit einer Art von Spielsucht. Sie habe für das Land Zusatzerträge erwirtschaften wollen, „und dafür wurde ihr auf die Schulter geklopft“. Rathgeber habe sich über die internen Richtlinien und Weisungen hinweggesetzt und mit einem bedingten Vorsatz einen Schaden in Kauf genommen.

Rathgeber: Geschäfte sollten höhere Zinsen sparen

Monika Rathgeber hingegen bekannte sich nicht schuldig. Sie und ihre Anwälte zeichneten das Bild einer Landesbediensteten, die nur das Beste für ihren Arbeitgeber wollte. Rathgeber sagte vor Gericht, dass sie die Geschäfte habe machen müssen. Es seien Absicherungen gewesen, ohne die das Land deutlich höhere Zinsen für andere Kredite hätte berappen müssen. Und das hätte sie nie und nimmer übers Herz gebracht. Sie habe gehofft, dass der Finanzbeirat ihre Erklärungen anhören, sie verstehen und die Geschäfte nachträglich genehmigen würde, so Rathgeber.

Die anfallenden Gebühren seien bei solchen Geschäften normal gewesen, argumentierten ihre Verteidiger. Zudem habe einer der beiden Swaps 1,3 Millionen Überschuss gebracht, der andere sei mit 380.000 Euro Verlust vorzeitig gekündigt worden. „Zu glauben, dass die Frau Monika Rathgeber das Land Salzburg auch nur mit einem Zehntel schädigen wollte, ist nicht haltbar“, betonte ihr Anwalt Herbert Hübel. „Das ganze Verhalten und ihr Leben zeigt ja auch, dass sie eigentlich viel zu viel getan hat. Sie hat alles getan - aber niemals zum Schaden für das Land.“

Monika Rathgeber beim Prozess vor dem Salzburger Landesgericht

ORF/Tobias Pötzelsberger

Sie habe dem Land höhere Zinsen ersparen wollen, gab Rathgeber zu Protokoll

Gutachter: Zuviel Verantwortung für eine Person

Der Finanzsachverständige Christian Imo sagte Donnerstagnachmittag bei dem Prozess, dass die beiden Geschäfte zwar hochspekulativ und mit großem Risiko behaftet gewesen seien - allerdings könne man damit auch durchaus seine Ziele erreichen. Monika Rathgeber sei sehr geschickt gewesen, so Imo: Das erste Geschäft habe 1,3 Millionen Euro Gewinn abgeworfen. Auch das zweite wäre deutlich positiv gewesen, hätte es Rathgebers Vorgesetzter Paulus nicht vorzeitig aufgelöst.

Der Sachverständige gab zu bedenken, dass auf Rathgeber eine Verantwortung gelegen habe, die kaum nachvollziehbar sei. Produkte wie Swaps seien natürlich ein Weg, um hohe Ziele zu erreichen, aber diese seien auch mit entsprechendem Risiken verbunden: „So eine engagierte Kraft kann nicht allein so ein Werkel betreiben.“

Paulus sagte hingegen vor Gericht, dass er sich mit den Finanzgeschäften im Detail nicht befasst habe - das sei Rathgebers Sache gewesen.

Rathgeber büßt Haft mit Fußfessel ab

Monika Rathgeber wurde in einem ersten Prozess im Februar schon zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Dabei ging es um Betrug am Katastrophenfonds des Bundes. Ihre Haft verbüßt Rathgeber seit 1. Juni mit der elektronischen Fußfessel ab. Der Finanzskandal wird die Justiz jedenfalls weiter beschäftigen. Zuletzt wurde noch gegen zehn Beschuldigte ermittelt, darunter auch Politiker.

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