FPÖ-Bürgerbegehren wird Fall für Staatsanwalt

Die fragwürdigen Unterschriften auf Unterstützungserklärungen zur Einleitung eines FPÖ-Bürgerbegehrens werden zum Fall für den Staatsanwalt. Das hat die Hauptwahlbehörde der Stadt Salzburg am Mittwoch einstimmig beschlossen.

Bei der Sitzung vor knapp drei Wochen wurden 18 Unterschriften als möglicherweise gefälscht bezeichnet. Die FPÖ hat sie im Frühjahr zur Einleitung eines Bürgerbegehrens gesammelt, mit dem die Partei die „Einrichtung einer stadteigenen Sicherheitswache“ fordert. 2.000 Signaturen sind notwendig, eingereicht wurden laut FPÖ-Klubobmann Andreas Reindl rund 2.200. Bei der Überprüfung zeigte sich, dass - bei strenger Auslegung - rund 1.700 Namenszüge ungültig sind, weil sie die vorgegebenen formalen Kriterien nicht erfüllen.

Rätsel um Unterschrift eines Toten geklärt

18 Unterschriften, bei denen ein großer Teil der Behörden-Mitglieder von einer Fälschung ausgeht, waren besonders auffällig. In 17 Fällen dürften Personen gleich für ihren Ehepartner mitunterschrieben haben. Die Schrift ist hier auffallend ähnlich. In einem Fall war eine Unterschrift mit einem Datum versehen, zu dem der Unterzeichner bereits tot war. Dieser Fall konnte nun aufgeklärt werden. Die Unterschrift wurde zehn Tage vor dem Tod geleistet. Allerdings langte die Liste erst später wieder bei den Proponenten des Begehrens ein, und weil sich noch kein Datum darauf befand, wurde der Tag des Erhalts der Liste eingetragen.

Behörde will Leitfaden für Bürgerbegehren erstellen

Neben dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft zur näheren strafrechtlichen Beurteilung verständigte sich die Wahlbehörde am Mittwoch darauf, einen Leitfaden für die Einleitung von Bürgerbegehren zu erstellen. Darin soll genau erklärt werden, worauf zu achten ist, um die formalen Kriterien zu erfüllen. Diese Empfehlung wird anschließend noch dem Land zur Kenntnisnahme zugesandt und danach von der Wahlbehörde beschlossen.

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