Feuertod Lend: Alle Angeklagten freigesprochen

Im Prozess um den Tod zweier Arbeiter im Aluminiumwerk Lend (Pinzgau) sind am Freitag die acht restlichen Angeklagten freigesprochen worden. 2012 verbrannten zwei Mitarbeiter bei Reparaturarbeiten in einem Industrieofen.

Mit den Freisprüchen ist Freitagnachmittag in Salzburg der Strafprozess nach dem Tod zweier Arbeiter in Lend zu Ende gegangen. Der hauptangeklagte Staplerverfahrer und sieben weitere Unternehmensvertreter wurden freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im März 2012 verbrannten ein 56-jähriger Schlosser und sein 49-jähriger Helfer bei Reparaturarbeiten in einem Industrieofen im Aluminiumwerk Lend. Das Gericht entschied, die beiden hätten entscheidende Sicherheitsvorkehrungen missachtet. Zum Beispiel haben sie den Hauptschalter nicht ausgeschaltet und auch nicht mit einem Vorhangschloss gegen Wiedereinschalten gesichert.

Staatsanwalt zweifelt an strafbarer Handlung

Bemerkenswert war beim Prozessfinale am Freitag, dass selbst der Staatsanwalt, Michael Schindlauer, an einer strafbaren Handlung der Angeklagten zweifelte. Die Arbeiter hätten die Vorschriften missachtet und wären einfach unvorsichtig gewesen, sagte Schindlauer.

Der Hauptangeklagte, jener Staplerfahrer, der den Industrieofen per Funkfernbedienung eingeschaltet hatte, und die sieben Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragten der Aluminium Lend AG nahmen die Freisprüche erleichtert auf.

Opferanwalt Stefan Rieder, der die fünf Hinterbliebenen vertritt, zeigte sich mit dem Urteil unzufrieden und will seinen Mandanten empfehlen, ihre Forderungen nach Trauerschmerzensgeld und Erstattung der Psychotherapiekosten von jeweils 35.000 Euro nun auf zivilrechtlichem Weg einzuklagen.

Langwieriger Prozess: zu Beginn 17 Angeklagte

Das gesamte Verfahren hat mehr als drei Monate gedauert. Zu Prozessbeginn im Juni waren noch insgesamt 17 Personen wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen angeklagt. Unter den Angeklagten waren gewerbe- und handelsrechtliche Geschäftsführer des Aluminiumwerks und der Staplerfahrer, der die Schiebetür zur Vorwärmekammer geschlossen und den Heizvorgang gestartet hatte.

Im Juni zog die Staatsanwaltschaft den Strafantrag gegen neun Personen zurück. Sie wurden formal freigesprochen. Bis zum Urteil am Freitag übrig blieben danach die gewerberechtlichen Geschäftsführer, Sicherheitsfachkräfte und der Staplerfahrer auf der Anklagebank. Sie alle beteuerten ihre Unschuld.

Prozessentscheidung Lend

ORF

Zu Beginn waren 17 Personen angeklagt, am Freitag wurden die restlichen Beschuldigten freigesprochen

Gutachter während Prozess abberufen

Im Juli wurde dann ein Hauptgutachter entlassen. Richterin Anna-Sophia Geisselhofer begründete das Abberufen des Sachverständigen mit einem mangelhaften und unschlüssigen Gutachten. Zum Prozessfinale schilderte der neue elektrotechnische Gutachter, Gerhardus De Vries, dass die Steuerungsanlage der Vorwärmkammer zwar funktional unsicher war, der tödliche Unfall aber selbst nur durch Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen zu verhindern gewesen wäre.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Mit acht Freisprüchen ist am Freitag der Strafprozess nach dem tödlichen Arbeitsunfall im Aluminiumwerk Lend zu Ende gegangen. Damit sind alle 17 Angeklagten freigesprochen worden.

Links: