Schärferes Gesetz für Wettbüros geplant

Salzburgs Landtag dürfte die Bestimmungen für Wettlokale bald verschärfen. LHstv. Astrid Rössler (Grüne) legt ihm kommende Woche einen Gesetzesentwurf vor, der verbesserten Jugend- und Spielerschutz vorsehe. Kritik hat es von SPÖ und NEOS gegeben.

Ihre Koalitionspartner von ÖVP und SBG in der Landesregierung hätten diesem Entwurf schon zugestimmt, sagt die Grüne Rössler.

„Auch Szene sieht Handlungsbedarf“

Reichten im alten „Buchmachergesetz“ ganze neun Paragrafen, welche die Wettszene in Salzburg regelten, so sieht das neue Wettunternehmergesetz 39 Paragrafen vor. „Das Gesetz war überfällig, in der Branche hat sich seit 1994 sehr viel verändert“, begründet nun Landeshauptmannstellvertreterin Rössler das geplante Gesetz. Und auch die Wettszene selbst wisse, dass es Handlungsbedarf gebe, denn unseriöse Praktiken einzelner Wettbüros seien nicht erwünscht: „Die schwindligen, kleinen braucht keiner.“ Vielmehr seien klare Standards und Anforderungen gefragt.

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Wettbüros stärker kontrollieren
ORF-Redakteur Peter-Paul Hahnl hat sich erkundigt, wie die Pläne der Landesregierung für den Landtag bei diesem Thema als Gesetzgeber aussehen.

„Wildwuchs“ soll offenbar bekämpft werden

Bisher konnte jeder ohne besondere Voraussetzungen ein Wettbüro eröffnen. Mit der Konsequenz, dass heute kein Mensch sagen kann, wie viele solche Lokale es in Salzburg überhaupt gibt. Im neuen Gesetz sind klare Voraussetzungen definiert. Interessenten müssen sich einer Prüfung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unterziehen, außerdem müssen sie ein Spielschutzkonzept und ein Wettreglement vorlegen. Die Bewilligung wird das erste Mal auf zwei Jahre erteilt und dann jeweils um fünf Jahre verlängert.

Lizenz weg bei Zutrittsverweigerung

Eine zentrale Neuerung sei auch das festgeschriebene Zutrittsrecht für Kontrolleure, so Rössler. Verweigert ein Lokalbetreiber nur zwei Mal den Zutritt, kann das zum Entzug der Lizenz führen. Wie generell die Strafrahmen deutlich ausgeweitet werden. Bei Verstößen sind Geldstrafen von 5.000 bis 25.000 Euro vorgesehen. Neu ist auch eine personenbezogene Wettkundenkarte, die für die Bedienung der Terminals erforderlich sind. Damit werden nicht nur die Altersbeschränkungen überprüft, die Kunden erhalten auch einen Überblick über die eigenen Umsätze. In die Begutachtung waren laut Rössler auch Organisationen gegen Spielsucht eingebunden. Und von dort sei der Vorschlag gekommen, statt Bargeld diese Karten zu verwenden.

Kritik der SPÖ: NEOS sehen rote Doppelmoral

Die von Salzburgs Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ) geforderten Wettbüro-Verbotszonen rund um Schulen kommen aber nicht. Sie wären vor Höchstgerichten nicht haltbar, heißt es dazu aus der Landesregierung.

„Es obliegt einzig und allein dem Höchstgericht zu entscheiden, ob ein Gesetz verfassungskonform ist oder nicht. Zu orakeln, dass Mindestabstände im Gesetz nicht standhalten, das ist ein schwaches Argument“, sagt Hagenauer zur aktuellen Debatte: "Mehr als grüne Ankündigungspolitik nicht übrig geblieben. Eine Eindämmung des Missbrauchs wird damit nicht gelingen.“

Vor zwei Wochen hatte Hagenauer heftig kritisiert, wonach das Land den Jugendschutz bei diesem geplanten Gesetz massiv vernachlässige. Die SPÖ fordert weiter wesentlich größere Abstände zwischen Wettlokalen. Die NEOS im Stadtparlament kritisieren diese Haltung, weil die von der SPÖ regierte Stadt Salzburg gleichzeitig mit Steuern aus Glücksspiellokalen seit Jahren ihr Budget saniere.

Pflicht zur Sperre von Gefährdeten

Eine weitere Neuerung ist die Selbstsperre. Kunden, die eine Gefährdung zur Spielsucht erkennen, können sich für mindestens sechs Monate selbst sperren lassen. Und wenn Betreiber erkennen, dass das Existenzminimum eines Kunden in Gefahr ist, müssen sie eine Fremdsperre aussprechen. Außerdem müssen Wettanbieter künftig sämtliche Wetten im Lokal für fünf Jahre lang aufzeichnen. Das Wettunternehmergesetz soll noch heuer im Landtag beschlossen werden und mit Anfang 2017 in Kraft treten.

Keine gesetzliche Handhabe hat das Land aber beim Glücksspiel, weil dies Bundessache ist, sagte Rössler. Was aber nicht heißt, dass die Bezirkshauptmannschaften nicht gemeinsam mit der Finanzpolizei gegen illegales Glücksspiel vorgehen können. So wurden erst in der Vorwoche im Pongau 27 beschlagnahmte Glücksspielautomaten vernichtet.

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