Gefälschte Potenzpillen: Ein Freispruch

Im fortgesetzten Prozess um gefälschte Potenzpillen mit insgesamt vier Angeklagten ist am Montag am Landesgericht Salzburg die Ehefrau eines Hauptbeschuldigten rechtskräftig freigesprochen worden.

Ein weiterer Mitangeklagter wurde wegen Betruges verurteilt. Die Verhandlung wurde anschließend auf unbestimmte Zeit zur Einholung eines Gutachtens vertagt. Bei den zwei Beschuldigten, die sich weiterhin vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Günther Nocker verantworten müssen, handelt es sich um einen 54-jährigen Geschäftsführer aus Österreich und dessen 28-jährigen Sohn.

Sie sollen laut Anklage von 2009 bis 2011 einen rund zwei Millionen Euro hohen Schaden als Mitglieder der international agierenden „Pillendienst-Bande“ verursacht haben. Den beiden wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug im Rahmen einer kriminellen Vereinigung angelastet.

Im Internet als Originalmedikamente angeboten

Dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft Salzburg zufolge sind in Asien illegal hergestellte und nach Europa geschmuggelte Produkte im Internet-Versandhandel den „ahnungslosen Käufern“ als Originalmedikamente Viagra, Cialis und Levitra angeboten worden. Ein eigenes Online-Bezahlsystem habe dem Kunden eine diskrete Abwicklung versprochen. Die gefälschten Pillen wurden per Post verschickt.

Der Geschäftsmann, seine Frau und sein Sohn beteuerten ihre Unschuld. Die Ehefrau, eine Erotikdarstellerin, soll nur die vermeintliche Eigentümerin einer Werbeagentur- und Postservice-Einrichtung ihres Mannes gewesen sein. Laut ihrem Verteidiger hatte sie keine Ahnung von den Geschäftstätigkeiten.

Vorbestrafter Angeklagter rechtskräftig verurteilt

Der mitangeklagte Freund des Geschäftsführers, ebenfalls 54 Jahre alt, gestand ein, dass er Pillen, die sein Freund im Internet bestellt habe, gekauft und mit einem Aufschlag von zwei Euro pro Tablette weiterverkauft hat. Er habe gewusst, dass die Produkte in der Apotheke mehr kosten würden und diese auch rezeptpflichtig seien.

Der vorbestrafte Angeklagte wurde am Montag zwar rechtskräftig verurteilt, von der Verhängung einer Zusatzstrafe wurde allerdings abgesehen.

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