Briefe mit falschem Wahltermin weiter versandt

Gemeinden und Städte verschicken derzeit nach wie vor Informationsbriefe mit dem falschen Termin für die Bundespräsidentenstichwahl. Für einen Stopp des Versandes gebe es keine Rechtsgrundlage, sagt das Innenressort.

Am Montag verkündete Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) die Verschiebung der Bundespräsidentenstichwahl. Dennoch werden nach wie vor die offiziellen Wahlinformationen der Städte und Gemeinden mit dem alten Stichwahltermin, 2. Oktober, per Post zugestellt - so zum Beispiel in der Stadt Salzburg. Hier bekommen laufend Bürger die Wahlinformationen, in denen sie eingeladen werden, ihr Wahlrecht auszuüben und auch das genaue Wahllokal genannt wird.

Wahlinformationsbrief der Stadt Salzburg für die Bundespräsidenten Stichwahl am 2. Oktober

ORF/Peter-Paul Hahnl

Auch nach der Verschiebung der Bundespräsidentenstichwahl bekommen Gemeindebürger die offiziellen Informationsbriefe mit dem alten Wahltermin

Kein Fehler der Post

Dass diese Briefe nach der offiziellen Verschiebung des Wahltermins weiter zugestellt werden, hat aber nicht unbedingt etwas mit Verzögerungen im Postversand zu tun.

Denn hinter den Kulissen spielt sich eine Groteske ab: Erst am Montag informierte die für Wahlen zuständige Abteilung des Innenministeriums die Bezirkswahlbehörden, dass ein Stopp des Versands der Wahlinformationen und der Ausstellung von Wahlkarten nicht angeordnet werden kann. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, solange das Parlament kein neues Wahlgesetz beschlossen hat.

„Information über 2. Oktober ist geltendes Recht“

Rein rechtlich sind die Gemeinden dazu verpflichtet, die Informationen zur Wahl mit dem Termin 2. Oktober trotz der bereits bekannt gewordenen Verschiebung zu verschicken, sagt Harald Stolzlechner, Professor für öffentliches Recht an der Universität Salzburg: „Die Verordnung, mit der die Stichwahl ausgeschrieben wurde, ist geltendes Recht. Damit ist diese Information über den 2. Oktober derzeit noch geltendes Recht.“

Allerdings: Juristische Konsequenzen für Bürgermeister, die Briefe mit dem veralteten Wahltermin nicht mehr verschicken, erwartet Stolzlechner nicht. Schließlich hätten sich die Spitzen der Bundespolitik schon darauf verständigt, dass der Wahltermin und das Bundespräsidentenwahlgesetz geändert werden.

Ärger beim Gemeindebund

Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) ärgert sich gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ jedenfalls: „Wenn wir die Wahlinformation weiter verschicken, fragen uns ja die Leute, ob wir einen Vogel haben.“ Das würden auch zahlreiche Bürgermeister so sehen. Deshalb forderte der Gemeindebund die Kommunen dazu auf, die Briefe für den 2. Oktober nicht mehr zu versenden. Zudem wurde auch versucht, Briefe zurückzuhalten, die bereits bei der Post waren.

Jetzt müssen die Informationen jedenfalls für den neuen Wahltermin am 4. Dezember noch einmal ausgeschickt werden. Auf den Mehrkosten dafür wird wohl - wieder einmal - der Steuerzahler sitzen bleiben.

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