Mord Saalfelden: Höchststrafe bestätigt

Richter in Linz haben am Montag über die endgültige Strafe für den Mann entschieden, der seine Ex-Freundin ermordet und ihre Leiche verstümmelt hat. Die 20 Jahre Haft aus erster Instanz wurden bestätigt.

20 Jahre Haft in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, so lautete das Urteil gegen den 22-jährigen Saalfeldener aus erster Instanz. Während der Staatsanwalt mit der Höchststrafe einverstanden war, meldete der Angeklagte Berufung an und wollte damit eine mildere Strafe erreichen - mehr dazu in: Mord Saalfelden: Strafhöhe wird neu verhandelt (salzburg.ORF.at; 28.7.2016)

Am Montag wurde das Urteil vom Oberlandesgericht in Linz im Berufungsverfahren bestätigt. Seine Anwältin betonte die eingeschränkte Schuldfähigkeit ihres Mandanten und, dass sein Geständnis nicht berücksichtigt worden sei. Das Berufungsgericht vertrat allerdings die Ansicht, dass das Geständnis angesichts der Umstände - die Mutter des Opfers hatte die Tote gleich nach der Tat gefunden und der Zusammenhang mit dem Angeklagten lag auf der Hand - zu relativieren sei.

Mord Saalfelden Berufung

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Das Oberlandesgericht in Linz bestätigte die Höchststrafe von 20 Jahren

„Mag die Schuldfähigkeit auch eingeschränkt sein, so liegt hier doch ein Verbrechen vor, das kaum noch zu überbieten ist“, sagte Senatsvorsitzender Andre Starlinger in der Begründung. Auch die Privatbeteiligen-Ansprüche an die Angehörigen des Opfers - insgesamt 99.000 Euro - bleiben gleich.

Extreme Wut, Zorn, Aggression als Motive

Der Prozess im vergangenen Herbst sorgte für großes Aufsehen. Der bekannte Profiler und Kriminalpsychologe Thomas Müller untersuchte die Verstümmelungen des bereits toten Opfers in einem Gutachten und stellte extreme Wut, Zorn und Aggression des Täters als Motiv fest - mehr dazu in: Mord Saalfelden: 20 Jahre Haft in Anstalt (salzburg.ORF.at;) Der Mann brachte vor zwei Jahren seine Ex-Freundin um und verstümmelte ihre Leiche - mehr dazu in: Mordprozess Saalfelden: „Musste es tun“ (salzburg.ORF.at; 31.8.2015)

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20 Jahre Haft bestätigt

TV-Bericht über die jüngste Entwicklung in diesem Verfahren.