Verletzte Polizistin: 20.000 Euro Schadenersatz

Einer Polizistin, die sich bei einer Verfolgungsjagd in Salzburg verletzt hatte, wurden nun gerichtlich 20.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Zahlen müssen zwei junge Männer, die die Beamtin verfolgt hatte.

Während der Verfolgungsjagd Ende Juni 2013 nach einer Rauferei auf dem Rudolfskai stürzte die Polizistin nach einem Sprung über die Absperrung einer Baustelle. Dabei erlitt sie eine Knieverletzung. Sie musste mehrmals operiert werden und war rund hundert Tage im Krankenstand.

Polizistin musste vor OGH ziehen

In erster und zweiter Instanz war die Schadenersatzklage der Beamtin vor dem Landesgericht Salzburg und dem Oberlandesgericht Linz noch erfolglos. Die Beschwerde vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) hatte aber Erfolg.

Das Klagebegehren sei dem Grunde nach berechtigt, hieß es: „Kein Zweifel kann daran bestehen, dass die Beklagten mit ihrer Flucht eine erhöhte Gefahrenlage für die sie verfolgende Klägerin geschaffen haben. Gerade der Umstand, dass Verdächtige wie hier die Beklagten im Laufen flüchteten, erforderte eine rasche und adäquate Reaktion der Klägerin, wobei mit einer solchen Verfolgungshandlung unzweifelhaft eine gesteigerte Gefahrenträchtigkeit verbunden ist“, steht in der OGH-Entscheidung. Die jungen Männer seien weiter geflüchtet, obwohl die Polizistin sie aufgefordert habe, stehenzubleiben.

Eine Zivilrichterin sprach der Klägerin 12.500 Schmerzensgeld, 3.383 Euro Verdienstentgang und 3.750 Euro für den Pflegebedarf zu - ergibt zusammen fast 20.000 Euro.