Messerangriff: Iraker plädiert auf Notwehr

Im Prozess um einen versuchten Mord in einem Asylheim in Radstadt (Pongau) hat der angeklagte Iraker beim Prozessauftakt am Montag auf Notwehr plädiert. Der Prozess wurde schließlich auf 27. Oktober vertagt.

Die Version des Irakers scheint glaubwürdig, auch weil das angebliche Opfer untergetaucht ist. Seit drei Tagen ist der Marokkaner nicht mehr auffindbar - das meldete die Polizei Radstadt am Montag dem Gericht. Eigentlich sollte der Asylwerber als Zeuge bei Gericht auftreten. Sein Wort als Opfer hätte besonderes Gewicht. Doch nicht nur er, sondern auch noch zwei weitere Asylwerber-Zeugen dieser Messerstecherei sind nicht mehr greifbar, weil sie angeblich in ihre Heimatländer zurückgereist sind.

Ethnische Spannungen als Ursache?

Der angeklagte Iraker beteuert bei der Befragung jedenfalls, in Notwehr zugestochen zu haben. Denn der Marokkaner habe ihn zuerst attackiert - im Streit um angeblich gestohlenes Rasierzeug. In Angst um sein Leben habe er zugestochen. Der Marokkaner erlitt einen Ellbogendurchstich, Finger- und Schulterschnitte.

Angeklagter Iraker vor Gericht

ORF

Beim Prozess am Montag plädierte der Angeklagte auf Notwehr

Auch ethnische Spannungen waren in diesem Fall offenbar ausschlaggebend. Er sei irakischer Kurde, sagt der Angeklagte, das Opfer und die Zeugen hingegen Araber, und man würde sich hassen.

Mit Küchenmesser auf Mann losgegangen

Die Staatsanwaltschaft hingegen beharrt weiterhin auf versuchtem Mord. Laut Anklage wollte sich der Iraker eigentlich nur rasieren und sich dafür Rasierer und Schaum bei einem 25-jährigen aus Marokko leihen. Dieser verweigerte ihm den Gefallen, woraufhin der Iraker laut Anklage ausgerastet sein soll. Es kam zur handfesten Schlägerei zwischen den beiden Männern. Andere Flüchtlinge aus der Radstädter Unterkunft konnten die beiden Streithähne trennen. Doch der 28-jährige Iraker wollte sich mit diesem Ausgang nicht zufrieden geben.

Laut Staatsanwalt ging er in sein Zimmer, schnappte sich ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser und ging damit auf den Marokkaner los. Er versuchte, gezielt den Kopf des Mannes zu treffen - der 25-Jährige hielt sich schützend die Hände davor. Wiederum griffen Mitbewohner ein, Polizisten nahmen den rabiaten 28-Jährigen Iraker schließlich fest.

Staatsanwalt spricht von Mordvorsatz

Staatsanwalt Christian Weismann schloss aber einen Mordvorsatz nicht aus. Er berief sich dabei auf die bisherigen Angaben des Opfers und von Zeugen sowie auf ein gerichtsmedizinisches Gutachten. Der Beschuldigte sei aggressiv und unnachgiebig vorgegangen, er habe gezielte Stichbewegungen gegen den Kopf und Oberkörper des Opfers gesetzt.

„Die Tathandlung ist nur deshalb bei einem Mordversuch geblieben, weil sich das Opfer noch wehren hat können", sagte Weismann.“ Der Angeklagte sei dem Kontrahenten noch mit dem Messer nachgelaufen und habe abermals zugestochenen.

Verteidiger: „Emotional aufgeladene Situation“

Verteidiger Daniel Schöpf sprach hingegen von einer „vermutlich emotional aufgeladenen Situation, ausgehend durch falsche Beschuldigungen“. Man könne dem bisher unbescholtenen Mann zwar eine schwere Körperverletzung vorwerfen, aber keinen Mordversuch, meinte Schöpf.

Für den Kurden, der eigenen Angaben zufolge sieben Jahre der Peschmerga (Streitkräfte der Autonomen Region Kurdistan, Anm.) gedient habe, wäre es ein leichtes gewesen, als geübter Kämpfer jemanden zu töten. Außerdem hatte sich der Angeklagte nach dem Zwischenfall in Radstadt selbst einer Polizeistreife gestellt. Bei einer Verurteilung drohen dem Iraker mindestens zehn Jahre Haft.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Messerangriff: Iraker plädiert auf Notwehr

Im Prozess um einen versuchten Mord in einem Asylheim in Radstadt (Pongau) plädiert der angeklagte Iraker beim Prozessauftakt auf Notwehr.

Link: