Einheimischenrabatt in Therme gekippt
Der Mann musste um 2,50 Euro mehr Eintritt in der Therme zahlen als die Einheimischen. In dem auch bei Salzburgern beliebten Bad gab es eine Ermäßigung um etwa ein Drittel für Bewohner der fünf Gemeinden der Tourismusregion Berchtesgaden-Königsee. Der Österreicher musste den vollen Eintrittspreis zahlen.
ORF
Urteile von 2007 und 2008 aufgehoben
Der Mann reichte dagegen Klage ein und stritt rund zehn Jahre vor Gericht. In den Vorinstanzen war er mit seiner Klage gescheitert: 2007 wies das Amtsgericht Laufen seine Beschwerde ab, 2008 das Oberlandesgericht München. Das lasse sich „unter keinem Blickwinkel nachvollziehen“, sagten jetzt deutschen Verfassungsrichter in Karlsruhe. Zwar könnten Gemeinden ihre Einwohner bevorzugen - aber nur, wenn es dafür gute Gründe gibt, also zum Beispiel Auswärtige besonderen Aufwand verursachten. Das Bad sei aber gerade dafür ausgelegt, auch Besucher von weit her anzulocken. Deshalb verstoße eine solche Preisgestaltung gegen den Gleichheitssatz des deutschen Grundgesetzes, betonten die Verfassungsrichter.
Im Zweifel hätte das Oberlandesgericht München den Europäischen Gerichtshof einschalten müssen, hieß es. Denn auch das EU-Recht verbietet Diskriminierung. Das zuständige Amtsgericht Laufen muss in der Sache nun noch einmal entscheiden.