Prozess wegen Schusses auf Nachbarskatze

Weil er die Nachbarskatze mit einem Lufdruckgewehr angeschossen haben soll, ist am Montag ein pensionierter Hausarzt aus Hallwang (Flachgau) vor Gericht gestanden. Das Verfahren wegen Tierquälerei wurde aber vertagt.

Der 71-Jährige soll im Dezember 2015 und im Juni 2016 mit einem Luftdruckgewehr auf seine Nachbarskatze „Ernst“ geschossen haben. Der Kater wurde in beiden Fällen getroffen und verletzt.

Angeklagter: Ungezielter Schuss in Nussbaum

Der Angeklagte stritt eine der Taten ab, beim zweiten Vorfall habe es sich um ein Versehen gehandelt, sagte er beim Prozess am Salzburger Landesgericht am Montag: „Ich bin nicht schuldig. Ich schieße auf keine Tiere. Ich habe Tiere immer respektiert“, sagte der Mann. Er habe im Juni an einer Gürtelrose gelitten: „Ich hatte entsetzliche Schmerzen und war voll mit Medikamenten.“ Um auf andere Gedanken zu kommen, habe er sein jahrelang nicht benutztes Gewehr aus der Ecke des Zimmers geholt, gereinigt und geölt. Munition habe er eigentlich keine mehr zu Hause gehabt, dann habe er jedoch noch vier Projektile am Kaminsims gefunden. „Da habe ich geschaut, ob das Gewehr noch gerade schießt.“

Als Ziel habe er vom Zimmer aus die Blätter eines Nussbaums ins Korn genommen, so der 71-Jährige: „Eine Katze habe ich dabei nicht gesehen. Ich habe auch nicht bemerkt, dass ich überhaupt etwas getroffen hätte.“

Der Verteidiger des Pensionisten meinte, bei der Wiese hinter dem Baum handle es sich um eine wildgewachsene ruppige Bauernwiese mit knietiefem Gras: „Ein Tier in der Größe einer Katze ist hier nicht erkennbar.“ Zumal gebe es im ländlichen Raum eine unendliche Zahl an Besitzern von Luftdruckwaffen, für die Tat könne auch wer anderer infrage kommen. Außerdem bezweifelte der Anwalt, dass das Kaliber der Projektile mit der Waffe übereinstimmt. „Die Anklage entbehrt jeglicher Grundlage“

Schießübung erst später zugegeben

Allerdings soll der Pensionist gegenüber der Polizei zunächst geleugnet haben, die Waffe überhaupt benutzt zu haben. Erst bei einem zweiten Besuch der Ermittler später am Tag räumte er die Schießübung ein: „Ich war mit Medikamenten zugedröhnt und wurde aus dem Schlaf geschreckt. Ich weiß nicht mehr, was ich da gesagt habe“, rechtfertigte sich der 71-Jährige. Die Katze und deren Besitzer kenne er übrigens nicht.

Blutspur bis zu Garage zwischen beiden Häusern

Zeugen der Vorfällen gibt es keine. Der 26-jährige Besitzer von „Ernst“ berichtete vor Gericht, wie er die Katze zwei Mal hechelnd und blutend auffand, einmal auf seiner Terrasse, einmal im Bett: „Meine Freundin und ich haben beim ersten Mal eigentlich an eine Verletzung durch ein anderes Tier gedacht. Aber beim Röntgen beim Tierarzt wurde das Projektil entdeckt. Die Katze hat Glück gehabt, dass kein lebenswichtiges Organ getroffen wurde.“ Der Verdacht sei damals auf den Nachbarn gefallen, weil er ein Luftdruckgewehr hatte und eine Blutspur bis in die Garage zwischen den beiden Häusern ging.

Das Verfahren wurde am Montag vertagt. Ein Gerichtsgutachter soll anhand der Röntgenbilder von „Ernst“ feststellen, ob die beiden Projektile von der Waffe des Pensionisten stammen können. Die Geschoße stecken noch immer im Körper der Katze. Der Tierarzt hielt es in beiden Fällen für unnötig, sie zu entfernen, weil sie sich ohnehin im Gewebe verkapseln.