Prozess um Anstiftung zum Mord: Freispruch

Laut Anklage soll ein 36-Jähriger einen Häftling bei Besuchen in der Justizanstalt Salzburg angestiftet haben, einen Rivalen zu erschießen, wenn er wieder auf freiem Fuß ist. Der Freispruch des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Der angeklagte 36-jährige Kosovare ist Dienstagnachmittag in einem fortgesetzten Prozess vom Vorwurf des versuchten Mordes als Beteiligter und illegalen Waffenbesitzes freigesprochen worden. Der nicht geständige Mann soll einem Häftling aus Afghanistan bei zwei Besuchen in der Justizanstalt im Dezember 2015 und Jänner 2016 einen Deal vorgeschlagen haben.

Anklage: Wohnung und Geld für Mord geboten

Falls er einwillige, werde er dafür sorgen, dass er möglichst bald aus der Haft entlassen werde und eine Wohnung und Geld bekomme. Als der Afghane aus dem Gefängnis kam und wegen eines anderen Vorfalls von der Polizei einvernommen wurde, erzählte er, dass ihn der 36-Jährige zu einem Mord anstiften wollte. Die Staatsanwältin vermutete Rivalitäten im Suchtgiftmilieu und einen Racheakt als Motiv.

Opfer: Drohung nicht ernst genommen

Doch die Beweislage waren den Geschworenen unter Vorsitz von Richterin Gabriele Glatz zu dünn. Auch waren die Aussagen von Zeugen widersprüchlich. Das angeblich auserkorene Opfer, ein weiterer Kosovare, sagte, er habe die Tötungsabsicht und Bedrohung nicht ernst genommen, er kenne den Angeklagten schon lange. „Das Ganze wurde auf einem Lügengebäude aufgebaut“, hatte Verteidiger Herbert Fischer bereits am ersten Prozesstag im August erklärt. Die Staatsanwältin gab nach der Verkündung des Urteils keine Erklärung ab. Deshalb ist der Freispruch, der mit 8:0 einstimmig ausfiel, noch nicht rechtskräftig.