Drogendealer überfallen: Fünf Haftstrafen

Am Donnerstag sind am Salzburger Landesgericht fünf junge Pinzgauer zu Haftstrafen verurteilt worden, weil sie Überfälle auf Drogendealer verübt haben sollen. Sie müssen zwischen zehn Monaten und viereinhalb Jahren absitzen.

Die fünf Burschen zwischen 18 und 20 Jahren sollen in unterschiedlichen Konstellationen unter Federführung des 20-Jährigen Hauptangeklagten an zwei versuchten und einem vollendeten Raub im Suchtgift-Milieu beteiligt gewesen sein. Dabei kam mehrfach auch eine Schreckschusspistole zum Einsatz.

Der 20-jährige Rädelsführer soll schon als Jugendlicher Cannabis und kleine Mengen Speed, Ecstasy oder Kokain konsumiert haben und ab 2014 Drogen auch immer wieder gratis oder gegen Entgelt an Freunde und Abnehmer abgegeben haben: „Ich habe geglaubt, dass ich das Zeug zum Abschalten brauche. Dazu, um meine Probleme zu vergessen“, sagte er bei dem Prozess. Der 20-Jährige stammt aus schwierigen Familienverhältnissen und geriet früh in eine Spirale aus Gewalttaten. Seine Schlosserlehre brach er ab. Zuletzt war er als Hausmeister in einer Skihütte tätig.

Dealer überfallen, um an Drogen zu kommen

Weil der mutmaßliche Haupttäter im Sommer 2015 etwas zum Rauchen „aufstellen“ wollte, aber knapp bei Kasse war, fuhr er mit einem seiner Mitangeklagten nach Innsbruck, um Drogen zu rauben. Das Duo gab vor, ein Kilo Cannabis kaufen zu wollen. Als sich ein Dealer aus Marokko bereit erklärte, 300 Gramm zu verkaufen, setzte der 20-Jährige dem Mann bei der Übergabe eine Schreckschusspistole an den Kopf. Weil sich der Marokkaner nicht von der Waffe beeindrucken ließ, kam es zu einer kurzen Rangelei. Der Dealer warf die Drogen in ein Gebüsch, die Pinzgauer flohen ohne Beute.

Ende Jänner 2016 war der 20-Jährige dann mit einem anderen Mitangeklagten erfolgreicher: Sie raubten einem Dealer in Salzburg 100 Gramm Cannabis und versetzten dem Mann Faustschläge ins Gesicht. Nicht erinnern konnte sich der 20-Jährige heute hingegen an einen Vorfall vom Mai 2015: Nach einer Lokaltour soll er mit drei anderen Burschen an der Wohnungstüre eines vermeintlichen Dealers geläutet haben. Man war sich einig: „Der hat sicher etwas daheim“. Außerdem stand der Mann im Ruf, eine Indoor-Plantage zu betreiben. Damit er öffnet, täuschte die Gruppe eine Hausdurchsuchung vor. Zwei der Jugendlichen trugen dabei eine Bundesheer-Uniform, einer eine Sturmhaube. Wieder war eine Schreckschusspistole dabei. Das potenzielle Opfer rief allerdings sofort die Polizei. Drogen wurden bei ihm nicht gefunden.

Bis auf einen der Burschen, der damals als Fahrer fungierte und von der Tat erst nach dem missglückten Überfall im Auto erfahren haben will, zeigten sich alle Angeklagten voll geständig. Einer der Verteidiger sprach von Dummheiten in einem problematischen Alter. „Mein Mandant hat sich die falschen Freunde gesucht. Aber vielleicht war auch er selbst der falsche Freund für die anderen.“

Alle fünf müssen unbedingt ins Gefängnis

Der Prozess endete trotz Geständnisses und weitgehend fehlender Vorstrafen mit strengen Strafen. Alle fünf Angeklagten müssen unbedingt ins Gefängnis: Der 20-jährige Hauptangeklagte bekam viereinhalb Jahre unbedingte Haft - wegen der drei Raubüberfälle und diverser Suchtgiftdelikte. Sein damals 17-jähriger Komplize, der mit ihm in Innsbruck versucht haben soll, den Drogendealer auszurauben, wurde wegen schweren Raubs und dem sexuellen Missbrauch Unmündiger verurteilt. Der Bursche soll zu zwei 13-jährigen Mädchen Liebesbeziehungen unterhalten haben. Er wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt, zehn davon sind unbedingt abzusitzen.

Der Drittangeklagte, der bei zwei Überfällen dabei war, bekam dreieinhalb Jahre Haft - davon ein Jahr unbedingt abzusitzen. Der vierte Bursche wurde zu drei Jahren Haft wegen schweren Raubs verurteilt, eines davon unbedingt. Der letzte Angeklagte, der seine Komplizen mit dem Auto zum Tatort fuhr, ohne gewusst haben zu wollen, was sie vorhaben, wurde als Beitragstäter bei schwerem Raub zu 30 Monaten verurteilt. Der unbedingte Teil der Strafe beträgt hier zehn Monate.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Weder die Staatsanwältin noch die Verteidiger gaben eine Erklärung ab.