Wiederbetätigung auf Facebook: 18 Monate Haft

Am Salzburger Landesgericht ist am Donnerstag ein 38-Jähriger wegen Wiederbetätigung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden - davon drei unbedingt im Gefängnis. Der Mann hatte ab dem Sommer 2013 auf Facebook Einschlägiges gepostet.

Der 38-jährige Flachgauer stand am Donnerstag wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz vor einem Geschworenengericht. Der Mann war dem Verfassungsschutz aufgefallen, weil er ab Sommer 2013 auf Facebook immer wieder einschlägige Fotomontagen postete. Bei einer Hausdurchsuchung stießen die Ermittler auch auf Kleidung mit NS-Symbolik.

Auf eine Jacke des Mannes war die „88“ aufgedruckt - die Ziffern stehen im Alphabet für die Initialen „HH“ und damit für den Gruß „Heil Hitler“. Außerdem fanden die Polizisten im Schrank ein T-Shirt mit der Aufschrift „Sturm 18“, Synonym für „Adolf Hitler“ und gleichzeitig auch Name einer deutschen Rechtsrock-Band, die in ihren Liedern eine neonazistische Gesinnung zur Schau stellt.

Menschenverachtende Fotos und Sprüche

Im Zeitrum von zwei Jahren postete der 38-Jährige rund 20 Fotos, die überwiegend mit äußerst zynischen und menschenverachtenden Sprüchen versehen waren - viele mit Anspielungen auf das Vergasen von Menschen. Das Bild einer Katze mit Schirmmütze, welche die rechte Pfote zum Gruß erhebt, war noch einer der harmloseren Einträge. „Es kommt nicht so sehr auf das einzelne Bild an, sondern was für ein Eindruck bei der Gesamtbetrachtung entsteht“, sagte Staatsanwalt Marcus Neher. „Man muss für das Delikt der Wiederbetätigung kein Neonazi sein. Es reicht, dass man durch sein Handeln die NS-Zeit, NS-Organisationen oder NS-Persönlichkeiten positiv darstellt“.

Der Angeklagte war am Donnerstag geständig und entschuldigte sich vor dem Richtersenat und den Geschworenen: „Es tut mir leid.“ Sein Anwalt sagte, seinem Mandanten sei es vor allem um Gruppenzugehörigkeit und Anschluss nach einer Übersiedlung nach Salzburg gegangen. Der Angeklagte sei einfach an die falschen Leute geraten. Die Bedeutung von „88“ und „Sturm 18“ sei ihm auch immer bewusst gewesen. Auch der Staatsanwalt meinte, im konkreten Fall mit dem unteren Bereich des Strafrahmens auszukommen. „Er hat mit seinen Postings überwiegend Gleichgesinnte erreicht.“

Urteil bereits rechtskräftig

Der 38-Jährige wurde von den acht Geschworenen einstimmig wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen. Der Mann erhielt 18 Monate Haft, drei Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig.