Enkelinnen missbraucht: Haft für Großvater

Am Salzburger Landesgericht ist Dienstagvormittag ein 54-Jähriger zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine beiden kleinen Enkeltöchter fast ein Jahr lang sexuell missbraucht haben soll. Er war voll geständig.

Die Mädchen - heute fünf und acht Jahre alt - kamen regelmäßig zu Besuch und waren oft alleine in der Obhut des Großvaters. Dabei soll es ab dem Frühjahr 2015 zu mehr und mehr Übergriffen gekommen sein. Als sich eines der Mädchen im April 2016 an die Mutter wandte - „der Opa will immer schmusen“ - und unappetitliche Einzelheiten schilderte, flog die Sache auf.

Angeklagter geständig: „Mein Hirn hat ausgesetzt“

Die Staatsanwältin forderte bei dem Prozess ein deutliches Signal an die Öffentlichkeit, dass Taten wie diese streng bestraft werden: „Die forensische Erfahrung zeigt, dass mögliche Folgeschäden erst nach der Pubertät oder im Erwachsenenalter auftreten können.“ Auch der Verteidiger des Mannes räumte ein, dass es angesichts erst später im Leben auftretender Beeinträchtigungen schwierig sei, den Schaden gutzumachen: „Er hat aber keine Gewalt angewendet und keine Drohungen und Einschüchterungen ausgesprochen.“ Sein Mandant habe von Anfang an alle Vorwürfe eingestanden, nichts abgestritten oder beschönigt, und auch alle Ansprüche auf ein Teilschmerzensgeld anerkannt.

„Ich bereue das zutiefst“, sagte der bisher unbescholtene Angeklagte vor Gericht. „Leider hat mein Gehirn ausgesetzt. Ich bin kein Mensch, der kleinen Kindern nachläuft. Sie waren gerne bei mir, haben gerne gekuschelt. Es hat sich dann so ergeben, dass es immer ein wenig mehr geworden ist. In diesen Augenblicken habe ich nie darüber nachgedacht, was für Folgen für die Kinder entstehen. So etwas kann man eigentlich nicht gutmachen.“ Er entschuldige sich für den Vertrauensbruch an den Kindern und seiner Tochter: „Ich hoffe, sie können mir irgendwann verzeihen.“

Zehn Monate im Gefängnis, Kontaktverbot

Die Richterin verurteilte den Mann am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu 30 Monaten Haft. Zehn Monate davon muss er unbedingt absitzen, der Rest der Strafe ist auf Bewährung. Die Richterin erklärte bei der Urteilsverkündung, dass ein reumütiges Geständnis in Sittlichkeitsverfahren äußerst selten sei: „Dadurch konnte auch auf eine weitere Einvernahme der Mädchen verzichtet werden.“ Allerdings seien der lange Tatzeitraum und die Vielzahl an Übergriffen - rund 20-mal an einen Kind, einige Male am anderen - als Erschwernis zu sehen.

Der Mann muss jetzt jeglichen Kontakt zu seinen Enkeltöchtern unterlassen und sich von deren Wohnort, Schule und Schulweg fernhalten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.