Arbeitslose: Wann ist ein Job zumutbar?
Das „Arbeitslosenversicherungsgesetz“ regelt diesen Bereich. In der ersten Phase der Arbeitslosigkeit ist der Begriff „zumutbar“ - im Sinn des Arbeitssuchenden - noch eng gefasst, sagt AMS-Geschäftsführer Siegfried Steinlechner: „Nehmen wir zum Beispiel einen Tischler. Er ist in den ersten 100 Tagen so zu vermitteln, dass er künftig auch als qualifizierter Tischler tätig sein. Dieser Tätigkeitsschutz ist einer dieser Bereiche.“
Tischler auch als Industriearbeiter
Nach dieser Schonfrist von 100 Tagen geht es bei der Zumutbarkeit aber wesentlich härter zur Sache, so der Experte: „Nach diesen 100 Tagen kann er auch als Fabrikarbeiter vermittelt werden, der mit ähnlichen Materialien arbeitet. Oder auch in ganz anderen Berufsfeldern wie im Fremdenverkehr, wenn ihn ein Unternehmen als geeignet ansieht.“
Einsprüche möglich
Wer dann die Annahme eines solchen Jobs noch immer verweigert, dem drohen schon Sanktionen. In strittigen Fällen können Betroffene aber Einspruch erheben. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverwaltungsgericht.
Links:
- Arbeitsunwillige: AMS streicht Geld (salzburg.ORF.at; 1.8.2016)
- Arbeitslosigkeit weiter gesunken (salzburg.ORF.at; 1.8.2016)