Bataillonschef vor Gericht

Einem Bataillonskommandanten des Bundesheeres wird bei einem Prozess in Salzburg vorgeworfen, einen Soldaten wegen dessen NS-Wiederbetätigung nicht angezeigt zu haben. Der Offizier verweist auf große Arbeitsüberlastung und räumt Fehler ein.

Der Angeklagte sagte dem Richter, er habe von einer rechtsextremen Gesinnung des Unteroffiziers gewusst, wegen sehr viel Arbeit aber keine Anzeige erstattet. Er sei damals überfordert gewesen und habe am Ende des Tages die Anzeige vermutlich vergessen. Der Beschuldigte gestand ein, dass er eine Anzeige hätte einbringen müssen. In der Kompanie sei es „drunter und drüber“ gegangen, es sei auch zu Raufhandel gekommen.

„Es ging drunter und drüber“

„Ich habe unzählige Strafanzeigen erstattet, auch Disziplinarverfahren“, sagte der Angeklagte zum Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richter Günther Nocker. Staatsanwalt Mathias Haidinger hatte den Beschuldigten zuvor damit konfrontiert, dass er als Beamter des österreichischen Bundesheeres und Disziplinarvorgesetzter des Soldaten es bewusst unterlassen habe, entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung eine Anzeige einzubringen.

„Mehrmals mit Hitler-Gruß salutiert“

Die Affäre dreht sich um einen Berufssoldaten, der in einer Kaserne und bei einem Katastropheneinsatz mehrmals mit dem Hitler-Gruß salutiert haben soll. Er ist deshalb im Dezember 2015 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten nach dem Verbotsgesetz (Paragraf 3g) nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Unteroffizier hatte bei dem Prozess in Salzburg seine Unschuld beteuert. Er meinte, die Anschuldigungen seien eine Retourkutsche von einigen seiner Kollegen gewesen.

Der Prozess gegen den vorgesetzten Offizier wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt.