Mutmaßliche Dschihadisten: Auslieferung an Frankreich fix

Österreich liefert zwei der mutmaßlichen Dschihadisten an Frankreich aus, die 2015 auf der Balkan-Route nach Salzburg kamen und in der Justizanstalt in U-Haft sitzen. Das Oberlandesgericht Linz stimmte Mittwoch auch bei dem zweiten Verdächtigen zu.

Das übergeordnete Gericht wies damit eine Beschwerde des zweiten Verdächtigen gegen die Auslieferung nach Paris ab. Die beiden Männer stehen in Verdacht, Teil des Netzwerks der IS-Massenmörder von Paris gewesen zu sein.

Oktober 2015 auf der Balkan-Route

Die Männer wurden im vergangenen Dezember in Salzburg festgenommen. Sie waren im Oktober im Flüchtlingsstrom und gemeinsam mit zwei der späteren Paris-Attentäter - Ahmad al-Mohammed und Mohammad al-Mahmoud - in den Schengen-Raum gereist. Konkret strandete das Quartett im selben Flüchtlingsboot am 3. Oktober auf der griechischen Insel Leros. Im Gegensatz zu den zwei späteren Massenmördern wurden der Algerier und der Pakistaner aber von der griechischen Justiz festgenommen. Grund: Ihre Reisedokumente schienen in einer Datenbank mit etwa 4.000 vom IS gestohlenen syrischen Blankopässen auf.

Gestohlene syrische Blankopässe

Ende Oktober wurden die Verdächtigen dann jedoch freigelassen. Das Duo strandete schließlich in Österreich - die Pariser Anschläge waren zu diesem Zeitpunkt von ihren beiden Mitreisenden und weiteren IS-Terroristen bereits ausgeführt worden: Das Terrorkommando tötete bei der Serie von Selbstmordattentaten im November 130 Menschen und verletzte Hunderte. Aufgrund der in Griechenland genommenen Fingerabdrücke wurden die Männer schließlich in einem Salzburger Asylwerber- bzw. Flüchtlingslager erneut verhaftet - abermals wegen falscher Dokumente.

Ermittler in Paris beantragten Auslieferung

Die französische Justiz beantragte die Auslieferung: Das Duo stehe auf Basis der monatelangen intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nämlich in dringendem Verdacht, unmittelbar Teil des Netzwerks der IS-Attentäter von Paris gewesen zu sein. Anfang Juli fällte ein Gericht in Salzburg den Beschluss zur Auslieferung. Im Fall von Adel H. ist er schon rechtskräftig, Muhammad U. legte Beschwerde ein. Deshalb musste das OLG Linz entscheiden.

Verteidiger: „Kein faires Verfahren“

Für die Übergabeverhandlung waren erhebliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden. Unter anderem wurde der Beschwerdeführer von acht vermummten, schwerbewaffneten Polizisten umringt und an Händen sowie Füßen gefesselt vorgeführt. Der Mann gab sich wortkarg und verwies auf seinen Verfahrenshelfer. Lediglich als der Vorsitzende des Richtersenates verlangte, er müsse selbst Gründe angeben, warum er nicht ausgeliefert werden solle, argumentierte er, dass er Angst vor den französischen Behörden habe, dass sie ihm etwas antun.

Er konkretisierte das aber nicht. „Es ist nur ein Gefühl“, sagte er auf Nachfrage. Sein Anwalt ergänzte, er müsse um sein Leben fürchten und dass er im Hinblick auf die ihm zur Last gelegten Taten kein faires Verfahren zu erwarten habe. Ein Prozess würde benützt, um an ihm ein Exempel zu statuieren.

Gericht prüfte alle Einwände

Der Staatsanwalt hielt dem entgegen, dass es in Frankreich als Mitglied der EU für diese Befürchtungen keine Hinweise gebe. Das Gericht lehnte die Beschwerde gegen die Abschiebung ab. Es hatte zuvor auch alle einschlägigen rechtlichen Bestimmungen geprüft, die gegen eine Abschiebung sprechen könnten. Unter anderem gibt es einen rechtskräftigen asylrechtlichen Bescheid mit einem Aufenthalts- und zehnjährigen Einreiseverbot gegen den Verdächtigen.