Wohnbauförderung: Neue Richtlinien fixiert

Die Regierung hat sich Dienstagmittag geeinigt, was die Neuerungen der Wohnbauförderung betrifft. Unter anderem werden ab August die Förderobergrenzen und die förderbare Fläche gesenkt.

Die neuen Richtlinien sind nötig, weil bei der Förderung für den Kauf von Wohnungen und den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern das Geld ausgeht. 400 Euro Zuschuss pro Quadratmeter, dazu bis zu 200 Euro für ökologisches Bauen: Das war einmal und kommt vermutlich nie wieder. Zwischen 280 und 320 Euro Förderung pro Quadratmeter sind jetzt die Obergrenze. Für ökologisches Bauen wird der Zuschlag prozentuell zwar leicht erhöht, in absoluten Zahlen gibt es aber auch da weniger Geld.

Wer bis Ende Juli angesucht und alle Unterlagen beigestellt hat, für den fließt noch Geld in bisheriger Höhe, alle anderen fallen dann unter die neuen Bestimmungen. Derzeit sind gut 800 Förderansuchen nicht bearbeitet, etwa gleich viele im Eigentumswohnungs- und im Privathausbereich.

Weniger Förderung, weniger förderbare Fläche

Reduziert wird aber nicht nur die Förderhöhe, sondern im Ein-und Zweifamilienhausbereich auch die Größe eines Hauses, dessen Bau gefördert wird. Diese Obergrenze beträgt künftig 150 Quadratmeter, bis 225 Quadratmeter wird dann die Förderung pro Quadratmeter sukzessive abgesenkt. Eine ähnliche Regelung gibt es auch für den Kauf von Eigentumswohnungen. So will man der bekannt gewordenen Förderung von Luxushäusern und Luxuswohnungen einen Riegel vorschieben.

Weniger Geld gibt es künftig auch für die Förderung von Schüler- und Studentenwohnheimen, und zwar 25.000 Euro statt bislang 40.000 Euro pro Bett. Das alles und Umschichtungen innerhalb der Wohnbauförderung sollen den drohenden Finanzkollaps verhindern.

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Neue Richtlinien bei Wohnbauförderung fixiert

ORF-Redakteur Karl Kern hat sich die neuen Richtlinien bei der Wohnbauförderung genauer angeschaut.

13 Millionen Euro sollen eingespart werden

Insgesamt sollen so rund 13 Millionen eingespart werden - Geld das man dringend braucht, um die derzeit noch anstehenden und zugesagten Förderungen finanzieren zu können. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen schon Anfang August.

Eine Gesetzesänderung ist dafür nicht notwendig, es reicht eine neue Verordnung des zuständigen Landesrats Hans Mayr (SBG). Die Regierung lobte unmittelbar nach dem Beschluss diese Veränderungen selbst und sprach von einer verbesserten sozialen Treffsicherheit. Die Opposition kritisiert dieses Wohnbauförderungsmodell weiterhin massiv.

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