Patientin starb nach Spritze: Prozess vertagt

Nach dem Tod einer Patientin musste sich ein Salzburger Arzt am Montag wieder vor Gericht verantworten. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Prozess wurde jedoch vertagt.

Der Mediziner soll den Tod einer 79-jährigen Patientin eines Salzburger Spitals durch eine zu hohe Morphin-Dosis verursacht haben. Der Prozess wurde zur Einholung eines Sachverständigengutachtens auf unbestimmte Zeit vertagt.

Der unbescholtene Angeklagte beteuerte vor Richter Christian Hochhauser - wie bereits beim ersten Verfahren im Oktober 2015 - seine Unschuld. Die damalige Richterin hatte in erster Instanz ein Unzuständigkeitsurteil gefällt, weil sie nach der Einvernahme des Beschuldigten eine aktive Sterbehilfe und damit Mord nicht ausschließen konnte.

Ersturteil laut Oberlandesgericht „nicht mängelfrei“

Der Arzt hatte erklärt, die Chance, dass die Frau die Intensivtherapie überlebt hätte, sei bei maximal 50 Prozent gelegen. Hätte sie es geschafft, hätte sie wohl nicht einmal mehr mit ihrem Rollator gehen oder sich selbst waschen können.

Das Oberlandesgericht Linz (OLG) gab am 16. März 2016 allerdings der Berufung des Angeklagten gegen das Unzuständigkeitsurteil statt. Der Richtersenat erachtete das Ersturteil als „nicht mängelfrei begründet“. Es sei nicht ableitbar, dass es nur den geringsten Tötungsvorsatz gegeben habe, hieß es. Daher musste der Fall erneut vor einem Einzelrichter in Salzburg verhandelt werden.

Patientin verstarb im Krankenhaus

Die Patientin war nach einem Kreislaufkollaps in einem Seniorenheim reanimiert und ins Krankenhaus gebracht worden. Sie starb in der Nacht auf 30. Oktober 2014 in dem Spital, nachdem von der lebenserhaltenden Intensivtherapie auf eine „Komforttherapie“ umgestellt und damit der Sterbeprozess eingeleitet worden war.

Der Anästhesist begann mit Morphingaben, um Schmerzen, Angstzustände und Atemnot zu lindern. „Ich bin der Meinung, wir haben die richtige Dosierung gefunden.“

„Herzfehler führte zu Kreislaufstillstand“

Der Neffe der Patientin hatte zuvor dem Arzt mitgeteilt, dass es nicht der Wunsch seiner herzkranken Tante wäre, künstlich am Leben erhalten zu werden, sie habe ohnehin schon ein langes Leben gehabt. Zudem brachte der Mediziner in Erfahrung, dass die Frau bereits einen Eingriff wegen einer Aortenstenose abgelehnt hatte.

Der Herzfehler habe auch zu dem Kreislaufstillstand geführt, erklärte der Beschuldigte am Montag. Die Patientin wäre an ihrem Grundleiden, der Herzklappenverengung, relativ bald verstorben, weil sie eine Therapie abgelehnt habe.

„Dosierung war meiner Meinung nach richtig“

Erneut beteuerte der Angeklagte, die Dosis der Morphin-Behandlung sei im klinischen üblichen Bereich gelegen. Die Patientin habe an Vorerkrankungen gelitten, zuletzt sei sie im Seniorenheim zeitweise tagelang bettlägerig gewesen. Bei der Reanimation seien zwölf Rippen gebrochen worden, während der lebenserhaltenden Maßnahmen im Krankenhaus habe sich auch noch eine Lungenentzündung angebahnt.

„Ich sagte in dem Gespräch mit ihrem Neffen, dass es sehr unrealistisch ist, dass sie die Intensivzeit überlebt, und wenn doch, dann wäre sie lebenslang an einer Beatmungsmaschine gefesselt gewesen.“ Auf die Frage, warum er vor der Richterin im ersten Rechtsgang von einer höheren Überlebenswahrscheinlichkeit gesprochen habe, erklärte der Arzt, dass er und die Richterin wohl aneinander vorbeigeredet hätten.

Noch kein neuer Prozesstermin

Richter Hochhauser vertagte schließlich die Verhandlung. Er will zwei wesentliche Fragen von dem Wiener Intensivmediziner und Facharzt für Anästhesiologie, Wilfried Ilias, in einem Gutachten geklärt wissen, und zwar: War der Abbruch der Intensivtherapie medizinisch gerechtfertigt und erfolgte der Behandlungsabbruch unter den Regeln der ärztlichen Sorgfaltspflicht?

Dass die Patientin offenbar nicht weiter künstlich am Leben bleiben wollte, dürfte auch der Neffe bereits nachvollziehbar erörtert haben. Ein neuer Prozesstermin steht noch nicht fest.

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