Bettelverbot hält am Landesverwaltungsgericht

Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Bettler, die sich in der Salzburger Verbotszone aufgehalten haben, zurecht bestraft wurden. Vier Bettler brachten damit vergeblich Beschwerde gegen ihre Geldstrafe ein.

100 Euro pro Person betrug die Strafe für die vier Bettler. Sie erhoben aber mit Hilfe von Anwälten über den Integrationsverein Phurdo Beschwerde und meinten, dass ihr verfassungsmäßig gewährleistetes Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden und das Bettelverbot verfassungswidrig sei. Das Landesverwaltungsgericht wies diese Einwände nun aber mit der Begründung, dass keine Rechte verletzt und das Salzburger Bettelverbot sehr wohl verfassungskonform sei, ab.

Gang vor Verfassungsgerichtshof angekündigt

Für Raim Schobesberger vom Verein Phurdo ist das letzte Wort in der Sache aber noch nicht gesprochen. Er kündigte im Gespräch mit der APA den Gang zum Verfassungsgerichtshof, der als Rechtsmittel noch möglich ist, an. Grundsätzlich mache er sich aber große Sorgen, wenn man das Betteln komplett verbiete. „Die Leute haben nichts, sie haben aber auch nichts zu verlieren und nur das Betteln als Möglichkeit. Wenn sie das nicht mehr können, besteht die Gefahr, dass sie in die Kriminalität abrutschen“, sagt Schobesberger.

Bettlerin sitzt auf Straßenpflaster

ORF

Bettler werden durch das Bettelverbot weiter an den Stadtrand gezwungen

Bettelverbot seit Juni 2015

Seit Juni 2015 ist das Betteln in bestimmten Bereichen vor allem in der Salzburger Altstadt verboten. Genau nach einem Jahr wurden die Verbotszonen deutlich ausgeweitet, zum Beispiel auf die Friedhöfe, vor das Festspielhaus oder die Stadtbibliothek im Stadtteil Lehen. Generell reichen die Verbotszonen zehn Meter in Straßen und Plätze hinein, um die Bettler von den Straßenecken zu vertreiben.

Laut Polizei wurden im ersten Jahr des sektoralen Bettelverbotes 83 Anzeigen erstattet. Seit der Ausweitung Anfang Juni 2016 gab es fünf weitere Anzeigen.

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