60.000 Wahlbeisitzer verpflichten „unmöglich“

Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) hält nichts davon, Wahlbeisitzer so wie Gerichtsschöffen zu verpflichten. Das sei bei den mehr als 60.000 dafür österreichweit notwendigen Beisitzern „unmöglich“.

Für den Wahltag österreichweit 60.000 Menschen plus Tausende Vertreter als Wahlbeisitzer zu verpflichten, sei „völlig unmöglich“, betonte Mödlhammer Montagabend in der ZIB2: „Die müssen ja auch bei der konstituierenden Sitzung der Wahlkommission dabei sein. Die müssen auch geschult werden. Die müssen auch Entscheidungen treffen über die Wahlzeit, über Wahllokale, über Verbotszonen und so weiter. Ich würde allen empfehlen, dass man sich diese Dinge einmal vor Ort anschaut.“

Mödlhammer zu Wahlbeisitzern

Wahlbeisitzer so wie Schöffen zu verpflichten, ist für Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer keine gute Idee, sagte er in der ZIB2.

„Man verpflichtet Menschen, die nicht wollen“

Mödlhammer sieht einen großen Nachteil bei der von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) vorgeschlagenen Neuregelung: „Man verpflichtet Menschen von der Straße, die damit überhaupt nichts zu tun haben, die auch nicht hingehen wollen. Und was tut ein Wahlvorsitzender dann, wenn die Hälfte der Beisitzer nicht erscheint? Die kann er ja nicht vorführen lassen. Ein Richter kann einen Prozess vertagen (wenn Schöffen nicht kommen, Anm.). Aber eine Wahl kann man nicht vertagen. Das ist wirklich sehr schwierig.“

Alle Parteien sollen Wahlbeisitzer stellen müssen

Für den Gemeindebundpräsidenten und ehemaligen Bürgermeister von Hallwang (Flachgau) besteht deshalb bei den Wahlbeisitzern „eine Verpflichtung der wahlwerbenden Gruppierung, hier einen Beitrag zu leisten“. Diese Verpflichtung hätten ÖVP und SPÖ schon immer gehabt - und seien dieser auch bei der letzten Bundespräsidenten-Stichwahl nachgekommen, obwohl sie selbst gar keine Kandidaten mehr im Rennen hatten, so Mödlhammer.

Helmut Mödlhammer

ORF

Helmut Mödlhammer forderte, dass alle Parteien Wahlbeisitzer stellen müssen

Jede Partei, die zu einer Wahl antritt, müsse ja Unterstützungserklärungen abgeben - „und diese Unterstützer müssen sich bewusst sein, dass sie nicht nur die Verantwortung für eine Unterschrift übernehmen, sondern vielleicht auch die Verantwortung für einen wichtigen demokratiepolitischen Dienst“, schlug Mödlhammer vor. „Es kann nicht sein, dass man diese Aufgabe auf Bürger überwälzt, die verpflichtet werden.“

Einheitswahlschluss 17.00 Uhr „macht keinen Sinn“

Auch von dem von Innenminister Sobotka vorgeschlagenen einheitlichen Wahlschluss um 17.00 Uhr hält Mödlhammer nichts: In kleinen Gemeinden mit 200 oder 300 Wahlberechtigten sei „um 12.00 Uhr längst Schluss“, sagte der Gemeindebundpräsident. „Da die Wahlbeteiligung dort meist sehr hoch ist, macht es keinen Sinn, die Wahl zeitlich auszudehnen. Das würde eine wirkliche Verschlechterung für die Beisitzer bedeuten - da wird’s noch schwieriger, welche zu finden.“

Diese Haltung Mödlhammers unterstützen Bürgermeister kleiner Orte - so wie Erich Czerny (ÖVP) aus Krimml (Pinzgau) - vehement. Dort schlossen die Wahllokale bei der Bundespräsidenten-Stichwahl um 13.00 Uhr: „Ich sehe nicht ein, warum alle Gemeinden einen Fehler ausbaden sollen, der woanders gemacht worden ist“, sagt Czerny. Ähnlich sieht es Friedrich Rigele (ÖVP), Bürgermeister aus Tweng (Lungau): „Das wäre machbar, aber nicht sinnvoll. Ich sehe das eher so, dass die Ergebnisse entsprechend zeitverzögert weitergegeben werden.“

Mödlhammer: Fehler bei Bezirkswahlbehörden

Denn die Arbeit, die die freiwilligen Wahlbeisitzer in den mehr als 10.000 Gemeindewahlsprengeln österreichweit leisten, sei gut, betont Mödlhammer: „In diesen kleinen Sprengeln wird ordentlich gearbeitet. Da sind praktisch keine Fehler passiert - im Gegensatz zu den Bezirkswahlbehörden, wo hauptsächlich beamtete Mitarbeiter tätig waren. Die Freiwilligen haben hervorragend gearbeitet. Die Fehler sind woanders passiert.“

NEOS für öffentliche Stimmauszählung

Unterdessen legte das NEOS ebenfalls seine Vorschläge für eine Wahlrechtsreform vor: So sollen unter anderem die Stimmen ab 17.00 Uhr öffentlich ausgezählt werden - mehr dazu in NEOS für öffentliche Stimmauszählung (oe1.ORF.at; 5.7.2016).

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