Anwaltskosten für Schaden abgesegnet

Der Salzburger Stadtsenat hat am Montag einen Amtsbericht abgesegnet, wonach die Stadt Anwaltskosten für Politiker übernehmen muss, wenn diese in Ausübung ihres Dienstes in einem Rechtsverfahren als Beschuldigte geführt werden.

Die Unterlage wurde mit Stimmen von SPÖ, ÖVP und Bürgerliste beschlossen, FPÖ und NEOS stimmten dagegen. Die Regelung gilt rückwirkend auch für bisher durchgeführte Verfahren und stärkt damit Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) den Rücken. Gegen den Stadtchef läuft nach einer anonymen Anzeige ein Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Umstrittener Swap-Deal als Anlassfall

Hintergrund ist die Übernahme der Anwaltskosten des Stadtchefs durch die Stadt im Vorverfahren um den Swap-Deal zwischen Stadt und Land Salzburg im Jahr 2007. Der Vorwurf lautet auf Untreue. Die WKStA ging zuletzt von einem Schaden von rund 500.000 Euro aus.

Gegenüber der ersten Fassung wurde der Amtsbericht nun um zwei Punkte ergänzt. Verfahrenskosten werden in Zukunft gesondert in der Stadtbuchhaltung ausgewiesen. Die bisher im Swap-Verfahren angefallenen Kosten waren etwa in der Wirtschaftsförderung untergebracht. Und: Der Stadtsenat wird halbjährlich in nicht öffentlichen Sitzungen über den Verfahrensstand gegen politische Amtsträger und Funktionäre, die angefallenen Kosten und die beauftragten Anwälte informiert.

NEOS und FPÖ stimmten dagegen

Den NEOS ging das heute zu wenig weit: Sie forderten unter anderem einen zusätzlichen Passus, dass die Kostenübernahme nur dann gelten könne, wenn der Stadt kein finanzieller Schaden entstanden sei. Die FPÖ sprach sich gegen den Amtsbericht aus, weil dieser die für Schaden bisher angefallenen Anwaltskosten nachträglich legitimiere. Es habe in der Vergangenheit vom Bürgermeister keine Akteneinsicht oder Informationen über die Höhe der Kosten gegeben. Selbst Bürgerlisten-Klubobmann Helmut Hüttinger, der dem Amtsbericht am Montag zustimmte, sprach gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) von einer „Geheimniskrämerei ohne Gleichen“.

Schaden stützt sich auf zwei Gutachten

Stadtchef Schaden selbst stützt sich auf zwei Gutachten, die eine Übernahme der Anwalts- und Verfahrenskosten durch die Stadt als zulässig sehen. Das hat die Stadt auch offen kommuniziert, einen formellen Beschluss dazu gab es freilich bis jetzt nicht. Über allfällige Rückforderungsansprüche entscheidet die Stadt Salzburg erst nach dem rechtskräftigen Abschluss eines aus einem Ermittlungsverfahren allenfalls resultierenden Prozesses.

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