Konradinum: Gericht wies Vorwürfe zurück

Bewohnervertreter des Behindertenheimes Konradinum in Eugendorf (Flachgau) seien mit ihren Vorwürfen bei Gericht abgeblitzt, sagt der zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP). Der Rechtsstreit geht aber weiter.

Schwerstbehinderte, die mit Medikamenten ruhiggestellt werden, festgeschnallt werden oder neben Mitbewohnern die Toilette besuchen müssen: Im Februar beschäftigte das Konradinum in Eugendorf wochenlang die Öffentlichkeit, nachdem Volksanwaltschaft und Bewohnervertretung diese massiven Vorwürfe erhoben hatten.

Berufung zu Gunsten des Landes

Mehrere Fälle brachte Bewohnervertreung auch vor Gericht, wegen des Verdachts auf Freiheitsberaubung durch Dauermedikation. Damit kamen die Bewohnervertreter vor dem Bezirksgericht Thalgau auch durch. Die Leitung des Konradinums berief aber gegen das Urteil und bekam jetzt vor dem Landesgericht in zweiter Instanz Recht bekommen. Die Medikation für die zwei schwerstbehinderte Frauen sei notwendig, gering und auch zulässig gewesen. Somit sei keinerlei Freiheitsberaubung festzustellen, so die Gerichtsentscheidung.

Spitalsreferent Stöckl reagiert erleichtert und hofft nun, dass sich die massiven Vorwürfe von Volksanwaltschaft und Bewohnervertretung beruhigen. Das Konradinum selbst wird neu gebaut und es wird ein externer Betreiber für das Schwerstbehindertenheim gesucht.

Bewohnervertreter rufen OGH an

Bewohnervertreter Erich Wahl betonte gegenüber dem ORF, dass die Landesgerichts-Beschlüsse nicht rechtskräftig seien. Die Bewohnervertretung sei damit zum Obersten Gerichtshof (OGH) gegangen - ob der sich mit dem Fall befasst, sei aber noch nicht entschieden.

Zudem ändere die Entscheidung des Landesgerichts nichts an den in den Gerichtsverfahren gutachterlich festgestellten Missständen, so Wahl. Stöckls Aussagen sprechen für den Bewohnervertreter aber nicht dafür, dass der Gesundheitsreferent „ernsthaft an einer qualitativen Veränderung der Betreuungssituation im Konradinum interessiert ist.“

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