Nacktfotos von 13-Jähriger: Bedingte Haft

Ein 19-jähriger Salzburger, der sich laut Anklage von einer 13-Jährigen pornografische Fotos per WhatsApp schicken ließ, ist zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Handy des jungen Mannes wurde konfisziert.

Das Opfer soll 200 Euro Schmerzensgeld erhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte dem nicht geständigen Beschuldigten versuchten sexuellen Missbrauch Unmündiger, pornografische Darstellung Minderjähriger und versuchte Nötigung vorgeworfen. Das Urteil erfolgte im Sinn der Anklage, allerdings sei das vorgeworfene Posten der Fotos in Facebook vom Schöffensenat nicht angenommen worden, sehr wohl aber das Verschicken via WhatsApp, erläutert eine Gerichtssprecherin.

Beschuldigter wies Vorwürfe zurück

Der Angeklagte erklärte dem Gericht, dass er das Mädchen im Sommer 2015 beim Baden kennengelernt habe, sie habe sich allerdings als 16-Jährige ausgegeben. Er habe die Fotos auch nicht weitergeschickt oder im Internet gepostet. Zudem stimme es nicht, dass er der 13-Jährigen und deren Freundin gedroht habe, falls sie „Scheiße“ herumerzählten, würde er sie „kaltstellen“. Der Verteidiger des 19-Jährigen ergänzte, dass auf den Fotos keine sexuellen Handlungen dargestellt worden seien.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger eine Erklärung abgegeben haben.