Einweisung nach versuchter Kindesentführung

Der Prozess nach einer versuchten Kindesentführung im Salzburger Landeskrankenhaus ist am Donnerstag mit einer bedingten Einweisung einer 50-jährigen Steirerin beendet worden. Die Frau war nicht zurechnungsfähig.

Die 50-jährige Steirerin hatte am 5. November 2015 im LKH eine Zweijährige auf den Arm genommen und wollte das Spital mit dem Mädchen offenbar verlassen. Sie wurde aber vom Krankenhauspersonal aufgehalten.

Die Frau hatte in ihrer Einvernahme bei dem Prozess allerdings von einem „Missverständnis“ auf der Kinderstation gesprochen. Auf der Suche nach einer Toilette sei ihr das Mädchen mit ausgestreckten Armen entgegengelaufen. Sie habe es in die Arme genommen und gewartet, bis jemand kommt, schilderte die Steirerin. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch davon aus, dass sie die Zweijährige mitnehmen habe wollen. Dem Krankenhauspersonal sei es schließlich gelungen, ihr das Kind abzunehmen.

Frau muss weiter Therapie machen

Der neuropsychiatrische Gerichtssachverständige hatte die Frau auf Grund einer schizoaffektiven Störung und ihres manisch-psychotischen Zustandes zur Tatzeit für unzurechnungsfähig und damit für nicht schuldfähig erklärt. Die 50-Jährige wurde nach dem Vorfall in der Christian-Doppler-Klinik stationär betreut. Nach einigen Monaten trat dem ärztlichen Befund zufolge ein signifikanter Behandlungserfolg ein.

Der Prozess wurde mit der bedingten Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme, nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher beendet. Die Richterin erteilte zudem zahlreiche Weisungen. Die ambulante Behandlung in der Klinik und die Medikamenteneinnahme muss fortgesetzt werden. Weiters wurde eine völlige Abstinenz von Alkohol und Drogen verordnet. Zudem muss die 50-Jährige eine Psychotherapie absolvieren. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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