Eltern von Freunden erpresst: Mildes Urteil
Der Bosnier hatte in einem Schreiben an das Unternehmer-Ehepaar aus Zell am See (Pinzgau) vom 30. Dezember 2015 50.000 Euro verlangt. Sollte das Geld nicht am 4. Jänner auf einem Parkplatz in Zell hinterlegt sein, werde er eine Anzeige gegen die beiden wegen Steuerhinterziehung von 300.000 Euro erstatten, schrieb er in dem Brief.
Verzweiflung wegen hoher Schulden als Motiv
Er sei aus Verzweiflung wegen seiner Geldsorgen auf die Idee einer Erpressung gekommen, schilderte der 28-Jährige. Er habe in Casinos viel Geld verloren und hohe Schulden im Familien- und Freundeskreis angehäuft. Das Ehepaar habe er deshalb als Opfer gewählt, weil sie Unternehmer seien, sagte er vor Gericht: „Ich kannte die Familie gut, ich war mit den Söhnen gut befreundet. Ich hatte damals die Kontrolle verloren, ich bereue das zutiefst, ich habe große Schuldgefühle, die mich noch sehr lange begleiten werden. Ich entschuldige mich bei der Opferfamilie und bei meiner Familie.“
Die kriminelle Energie seines Mandanten sei aber nicht groß gewesen, erklärte der Verteidiger. Der 28-Jährige habe beim Schreiben des Briefes weder Handschuhe getragen noch die Schrift verstellt. Der Verteidiger wies auch auf die begrenzte Schuldfähigkeit hin. Das Institut, in dem der Beschuldigte die Therapie absolviert hatte, habe ein „pathologisches Spielen“ diagnostiziert. Sein Mandant habe sich mittlerweile bei den Spielcasinos sperren lassen, sagte der Rechtsanwalt.
Milde Strafe für voll Geständigen
Die Richterin gewährte dem bisher unbescholtenen Mann bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft eine außerordentliche Strafmilderung. Sie verurteilte ihn zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Die Richterin konnte keinen Erschwernisgrund feststellen. Der 28-Jährige schloss bereits eine stationäre Therapie gegen seine Spielsucht ab. Er zeigte sich schon vor der ermittelnden Polizei geständig, er trug wesentlich zur Wahrheitsfindung bei und hat eine Jobzusage in der Tasche. Zudem blieb die Tat beim Versuch.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte nahm das Urteil sogleich an. Die nun verhängte Strafe scheint im Leumundszeugnis nicht auf.
Link:
- Mann erpresste Pinzgauer Unternehmerfamilie (salzburg.ORF.at; 5.1.2016)