Mozarteum: Vertrag mit Rektor aufgelöst
APA/Franz Neumayr
Mauser berief gegen die Verurteilung in München - deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Dieses Verfahren binde aber seine persönlichen Ressourcen, so Mauser in einer schriftlichen Stellungnahme: "Ich setze diese Maßnahme in meiner Verantwortung für das Haus, da ich vermeiden möchte, dass die Universität Mozarteum Salzburg durch die gegen mich erhobenen, wenn auch ungerechtfertigten, Vorwürfe Schaden nimmt.“ Deshalb sei die einvernehmliche Auflösung des Vertrags vereinbart worden.
Mauser sieht sich weiterhin als unschuldig. Er habe sich im Umgang mit den beiden Kolleginnen nichts vorzuwerfen, so der 61-Jährige in einer Pressemitteilung. Er habe vielleicht die Grenzen der Höflichkeit überschritten, jedoch nicht jene der Selbstbestimmung. Wegen der Nötigung einer Professorin an seiner vorherigen Arbeitsstelle in München war Mauser ja verurteilt worden, in einem zweiten Fall wurde er freigesprochen.
Posten wird neu ausgeschrieben
Mit Vertragsauflösung sei von der Kunstuniversität viel Unsicherheit genommen worden, sagte Viktoria Kickinger, Vorsitzende des Universitätsrates: "Ich bin froh über diese gemeinsame Entscheidung. Wir zollen Professor Mauser großen Respekt dafür, dass er seinen persönlichen Rechtsstreit nicht zu einem Thema des Mozarteums hat werden lassen.“
Der Universitätsrat hatte unmittelbar nach Pfingsten ein Verfahren zur Abberufung des Rektors eingeleitet - am ersten Werktag nach dem Urteil wegen sexueller Nötigung. Die Kunstuniversität Mozarteum wird nun so rasch wie möglich den Rektorsposten neu ausschreiben. Die Geschäfte führt inzwischen Vizerektorin Brigitte Hütter.
Links:
- Nach Urteil: Mozarteum-Rektor bleibt beurlaubt (salzburg.ORF.at; 17.5.2016)
- Mozarteum-Rektor wegen sexueller Nötigung verurteilt (salzburg.ORF.at; 13.5.2016)