Gut Aiderbichl: Erste Anklage erhoben

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat jetzt eine erste Anklage zu den möglichen Malversationen rund um die Gut-Aiderbichl-Tiergnadenhöfe erhoben. Zwei Personen werden Betrug und Untreue vorgeworfen.

Die WKStA bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der „Salzburger Nachrichten“. Die noch nicht rechtskräftige Anklage richtet sich gegen zwei Personen aus dem Nahbereich von Gut Aiderbichl. In ihr geht es um Gelder eines Ende 2011 verstorbenen Gönners der Tiergnadenhöfe mit der Zentrale in Henndorf (Flachgau).

Der Schaden zum Nachteil der Verlassenschaft des Verstorbenen betrage insgesamt rund eine Million Euro, so die WKStA. Diese sollen die beiden Beschuldigten abgezweigt und für sich verwendet haben. Der Prozess wird am Landesgericht Ried im Innkreis (OÖ) stattfinden.

Gut Aiderbichl bei Henndorf (Flachgau)

ORF

Die erste Anklage rund um die möglichen Malversationen bei den Gut-Aiderbichl-Tiergnadenhöfen wurde jetzt erhoben

Weitere Ermittlungen laufen

Bei den Vorwürfen handelt es sich laut WKStA um eine Teilanklage gegen zwei von insgesamt vier Personen. Die noch laufenden Ermittlungen zu Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit Zuwendungen von privaten Gönnern an die Stiftung betreffen auch noch Aiderbichl-Geschäftsführer Dieter Ehrengruber. Dass auch der Gründer der Aiderbichl-Gnadenhöfe, Michael Aufhauser, im Visier der Staatsanwälte ist, wollte die WKStA offiziell nicht bestätigen.

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