Wüstenrot kündigte Minderjährigem Vertrag

Die Bausparkasse Wüstenrot hat erneut rechtlichen Ärger: Der Anwalt eines Minderjährigen klagt dagegen, dass Wüstenrot dem Buben den Bausparvertrag gekündigt hat.

Vor einigen Monaten hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Zinssenkung bei Alt-Bausparkunden, die mehr als vertraglich vereinbart angespart hatten, als ungerechtfertigt verurteilt. In der Folge begann Wüstenrot, diesen Altkunden zu kündigen. Ob das rechtens ist, ist nicht geklärt. Gekündigt wurde auch ein minderjähriger Wiener, dessen Anwalt klagt.

Die Eltern des Jugendlichen hatten, als ihr Sohn noch ein Kleinkind war, einen Bausparer für ihn abgeschlossen. „Das ist dann in verschiedenen Varianten weitergelaufen“, sagte sein Anwalt Wolfgang Gartner gegenüber der Austria Presse Agentur (APA). Zum Schluss seien etwa 2.000 Euro auf dem Wüstenrot-Bausparkonto gelegen, verzinst mit 1,75 Prozent.

Wüstenrot: „Kunde hat Vertragszweck nicht erfüllt“

Obwohl der Bausparer nicht überspart war - bis 6.000 Euro gibt es staatliche Förderung -, wurde dem jungen Kunden gekündigt. Zwei „wichtige Gründe“ habe Wüstenrot angeführt: Zum einen habe der Sparer kein Bauspardarlehen etwa für den Kauf oder die Sanierung einer Wohnung abgerufen, also den Vertragszweck nicht erfüllt. Zum anderen sei es aufgrund der schlechten Zinslage nicht mehr möglich, weiterhin so hohe Zinsen zu zahlen.

Das gehe nicht, sagt Anwalt Gartner und bereitet eine Klage für den Jugendlichen vor. Wer einen Bausparvertrag abschließt, erwerbe das Recht, auch ein Bauspardarlehen abzurufen. Das sei jedoch keineswegs eine Pflicht. „Seit jeher wurden von Bausparkassen und insbesondere auch von der Beklagten Bausparverträge an Eltern für deren unmündige minderjährige, teils neugeborene Kinder vergeben. Der Kläger schloss den Vertrag mit zwei Jahren ab und hätte frühestens mit acht Jahren das Bauspardarlehen beantragen können“, heißt es in der Klagsschrift, die der APA vorliegt.

Kundenanwalt: „Wollen, dass Vertrag aufrecht bleibt“

Wüstenrot müsse klar gewesen sein, dass Jungbausparer nach Ablauf der sechsjährigen Ansparphase nicht mit dem Erwerb von Grundstücken oder dem Hausbau beginnen werden. „Wir wollen, dass der Vertrag aufrecht bleibt und die damals vereinbarten Zinsen gezahlt werden“, sagte Gartner.

„Die Bausparkasse Wüstenrot hält fest, dass ihre Zielsetzung nicht die Kündigung der Verträge war, sondern die Sicherstellung eines marktüblichen Zinsniveaus, was der OGH durch sein Urteil GZ:5 Ob 160/15 p vom März 2016 unmöglich gemacht habe. Eine Ungleichbehandlung einzelner Kunden und Kundengruppen ist rechtlich nicht vertretbar“, hieß es bei Wüstenrot am Dienstag auf APA-Anfrage.

Riess: „Kündigen nur überbesparte Verträge“

Wüstenrot-Chefin Susanne Riess hatte im April angekündigt, nach dem OGH-Urteil hochverzinste Altbausparverträge zu kündigen. Betroffen davon seien nur „überbesparte Verträge mit teilweise Einlagen bis zu zwei Millionen Euro, die zu 2,8 Prozent verzinst sind“, so die Wüstenrot-Chefin damals.

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