Rathgeber wieder angeklagt: Untreue?

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Montag beim Landesgericht Salzburg eine weitere Anklage gegen Monika Rathgeber eingebracht. Die ehemalige Leiterin des Budgetreferats des Landes wird sich wegen Untreue verantworten müssen.

Die ehemalige Finanzmanagerin des Landes soll die ihr eingeräumte Befugnis, über das Vermögen des Landes zu verfügen, wissentlich missbraucht haben. Das neue Verfahren ist allerdings nur ein verhältnismäßig kleiner Schritt in der weiteren juristischen Aufarbeitung des Salzburger Finanzskandals. Konkret geht es um zwei Zinsswap-Geschäfte - sogenannte Range Accrual Swaps - bei denen dem Land ein Schaden von rund 837.00 Euro entstanden sein soll. Rathgeber wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die „wirtschaftlich unvertretbaren und rein spekulativen“ Zinstauschgeschäfte ohne die für Geschäfte in solcher Höhe erforderliche Genehmigung abgeschlossen zu haben.

„Teils gegen Dienstanweisung“

Teilweise sei das „gegen die ausdrückliche Dienstanweisung des Abteilungsleiters und gegen die Empfehlung des Finanzbeirats“ passiert, erklärte die WKStA am Montag in einer Aussendung. Konkret gehe es um Geschäfte mit der Raiffeisen Bank International im Mai 2012 mit einer Nominale von 35 Millionen Euro und mit der Barclays Bank mit einer Nominale von 25 Millionen Euro im Juni 2012.

Noch weitere Ermittlungen

Wie eine Sprecherin der WKStA betont, seien die Ermittlungen zu einigen weiteren, umfangreichen Sachverhaltskomplexen noch nicht abgeschlossen. Zuletzt war noch gegen insgesamt zehn Beschuldigte in mehreren Sachkomplexen ermittelt worden, in die auch rund 700 hochspekulative Finanzgeschäfte fallen.

Schuldspruch am 4. Februar

Rathgeber war am 4. Februar 2016 in zwei ersten Verfahren wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt worden. Sie soll mit teilweise fingierten Schadensmeldungen den Katastrophenfonds des Bundes um rund zwölf Millionen Euro geschädigt und Unterschriften eines Kollegen gefälscht haben. Ende Mai war ihr Antrag bewilligt worden, ihre Haftstrafe mit einer Fußfessel anzutreten.

Noch kein Prozesstermin

Der Salzburger Rechtsanwalt von Monika Rathgeber, Herbert Hübel, war Montag wegen beruflicher Verpflichtungen zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Aufgrund der Höhe des Schadens beträgt das theoretische Strafmaß bei Untreue ein bis zehn Jahre Haft. Wegen der bisherigen Verurteilungen müsste Rathgeber im Falle eines Schuldspruchs mit einer Zusatzstrafe rechnen. Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht.

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