„Pascha“-Anwalt: Keine Steuerhinterziehung

Nach den Razzien in „Pascha“-Bordellen unter anderem in Salzburg in der Nacht auf Mittwoch weist der Anwalt des Bordellbesitzers Hermann Müller Steuerhinterziehungs-Vorwürfe zurück. Müller war vorübergehend in Haft.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Augsburg waren der 63-jährige Müller und der 72-jährige Geschäftsführer des Münchnner „Pascha“-Bordells in der Nacht auf Mittwoch in Salzburg festgenommen worden. Mittwochmittag wurden sie wieder enthaftet, müssen sich aber zur Verfügung der Behörden halten. Es geht um den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Details wollte die Staatsanwaltschaft Augsburg auch am Freitag unter Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht nennen.

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Anwalt weist Vorwürfe zurück

ORF-Redakteurin Barbara Weisl hat über die Vorgänge im Umfeld der „Pasche“-Bordelle für diesen TV-Bericht recherchiert.

Anwalt: „Völlig überzogen“

Robert Morianz, der Salzburger Anwalt Müllers und des 72-Jährigen, weist hingegen „entschieden“ zurück, dass sein Mandant das Finanzamt München jahrelang um Steuerbeträge im Millionenhöhe geprellt hätten. Hermann Müller habe in keiner der fünf „Pascha“-Betreibergesellschaften in Deutschland und Österreich eine offizielle Funktion und sei dort auch nicht mehr operativ tätig, sagte der Anwalt. Er kritisiert die Aktivitäten der deutschen Justiz und der österreichischen Polizei gegen seinen Mandanten als völlig überzogen.

Prostituierte und Kunden im Bordell ("Pascha" in Salzburg Parsch)

ORF/Reuters

In den „Pascha“-Bordellen sind die Prostituierten selbstständige Subunternehmerinnen - dagegen ermitteln jetzt die deutschen Behörden

Behörden laut Anwalt gegen jahrelange Praxis

Laut Morianz wirft die Staatsanwaltschaft seinen beiden Mandanten vor, dass sie zwischen 2006 und 2015 für die Dienste der Prostituierten in den Bordellen keine Umsatzsteuer abgeführt haben sollen. Damit sei eine seit Jahren praktizierte Regelung rückwirkend außer Kraft gesetzt worden, so der Anwalt: Denn jahrelang bezahlten die Bordelle pro Prostituierter 300 Euro Umsatz- und Einkommenssteuerpauschale.

Laut Anwalt stellten die Bordelle den Frauen lediglich die Räumlichkeiten gegen Miete zur Verfügung. Wie viel die Prostituierten als Subunternehmerinnen verdienten, sei den Bordellbetreibern nicht bekannt. Doch das sei jetzt den Finanzbehörden egal, so Morianz: In dem aktuellen Verfahren sei es für sie unerheblich, ob die Prostituierten als Angestellte oder Subunternehmerinnen tätig sind.

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