Hilfsvereine: Bettelverbotszone bringt nichts

Die Erweiterung der Bettelverbotszone in der Salzburger Altstadt ist für Hilfsorganisationen wie die Caritas nur ein Zeichen dafür, dass eine Vertreibungsstrategie nichts bringt. Das Problem verlagere sich nur.

Die bisherigen Polizeistrafen hätten sich als unwirksam herausgestellt, betonten Caritas, die Plattform für Menschenrechte, der Verein Phurdo und andere Hilfsvereine. Entspannung in der Problematik hätten nur Schlafplätze, medizinische Basisversorgung, Essen, saubere Kleidung und Sozialarbeiter an direkte Ansprache gebracht, so die Hilfsorganisationen. Auf Grund der großen Not in den Herkunftsgebieten sei auf Jahre mit Bettlern zu rechnen - dieser Herausforderung müssten sich alle gemeinsam stellen, betonte Caritas-Direktor Johannes Dines.

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ORF

Durch das Verbot würden sich Bettlerplätze nur verlagern, nicht aber verschwinden, so die Hilfsorganisationen

„Kurzsichtige Klientelpolitik“

Die Verbotszone in der Altstadt habe bisher nur eine Verlagerung bewirkt - mit der Folge, dass das sektorale Bettelverbot jetzt ausgeweitet werden muss. Diese Vorgangsweise ist für Josef Mautner von der Plattform für Menschenrechte „eine relativ kurzsichtige Klientelpolitik. Es werden bestimmte Interessen bedient, die bestimmten Parteien oder bestimmten Medien nahestehen.“

Die Stadt reagiere mit dem Verbot auch auf die Wünsche der Innenstadt-Geschäftsleute, ergänzt Mautner: „Da gibt es halt viele, die meinen, man müsste das mit einer Verbots- und Vertreibungspolitik in den Griff bekommen. Ich denke da genau umgekehrt.“

Viel mehr Geld für Wachdienst als für Sozialarbeit

Die Stadt Salzburg gebe aktuell fast 58.000 Euro für einen Wachdienstmitarbeiter aus, der bis Oktober Bettler unter den Brücken in der Stadt verscheuchen soll, so Mautner. Für die Sozialarbeit seien hingegen für das gesamte Jahr nur 37.000 Euro im Budget reserviert.

Dieses Missverhältnis müsse geändert werden, forderte auch Christian Treweller vom Runden Tisch Menschenrechte. Schließlich habe die Stadt Salzburg vor beinahe zehn Jahren die Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte unterschrieben - und genau diese Grundrechte trete sie jetzt mit Füßen. Denn der Verfassungsgerichtshof hat ja auf eine Klage aus Salzburg entschieden, dass Stilles Betteln ein Grundrecht ist.

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