Ex-Polizeijurist freigesprochen

Ein ehemaliger Jurist der Polizei Salzburg ist Dienstagabend am Landesgericht vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Der Schöffensenat sah kein strafrechtliches Fehlverhalten.

Laut Anklage soll der 58-jährige Hermann Winkler 575 Verwaltungsstrafakten - die meisten betrafen Anzeigen gegen Prostituierte - nicht ordnungsgemäß erledigt haben. Doch ein strafrechtliches Fehlverhalten liege nicht vor. Deshalb sprach ihn der Schöffensenat mit der vorsitzenden Richterin vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei.

Die Richterin übte in ihrer Urteilsbegründung auch Kritik an der Vorgehensweise der Polizeiführung und der Staatsanwaltschaft: Dass bei 40.000 Akten pro Jahr etwas liegenbleibt, sei angesichts des in den Zeugenaussagen geschilderten Personalmangels offensichtlich. Polizeiintern sei das Strafamt gar als „Bergwerk“ bezeichnet worden. Zudem sei in den dreieinhalb Monaten, in denen Winkler suspendiert war, im Strafamt alles liegengeblieben. Hier habe die Staatsanwaltschaft aber keine Ermittlungsschritte gegen andere Mitarbeiter gesetzt.

Der Ex Polizeijurist vor Gericht

ORF

Der pensionierte Polizeijurist wurde am Dienstag freigesprochen

Angeklagter sieht sich als Opfer einer Intrige

Winkler hatte stets seine Unschuld beteuert: Der Jurist, der zunächst als Strafreferent und ab 1. November 2012 als Leiter des Strafamtes in der Landespolizeidirektion Salzburg tätig war, hatte sich als Opfer einer Intrige von Kollegen und von persönlichen Feindschaften in der Führungsetage der Landespolizeidirektion bezeichnet.

Der Ex-Polizeijurist war im Jahr 2014 suspendiert worden. Die Suspendierung wurde aber vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Seit Oktober 2015 ist er in Pension. Der Freispruch erfolgte am Dienstag nach fast zwölf Stunden Verhandlung. Er ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgab.

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