Nach Urteil: Mozarteum-Rektor bleibt beurlaubt

Nach seiner nicht rechtskräftigen Verurteilung wegen sexueller Nötigung bleibt der Rektor der Kunstuniversität Mozarteum, Siegfried Mauser, bis auf Weiteres beurlaubt. Das betonte der Universitätsrat am Dienstag.

Siegfried Mauser, Rektor der Kunstuniversität Mozarteum

APA/Franz Neumayr

Nach dem Urteil bleibt Mauser bis auf Weiteres beurlaubt

Mauser war am Freitag vom Amtsgericht München wegen sexueller Nötigung einer Professorin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Welche Konsequenzen es geben wird, darüber machte der Sprecher des Unirates gegenüber der APA noch keine Angaben. Der Unirat werde sich demnächst zusammensetzen, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen, hieß es. Ein Termin müsse erst festgelegt werden.

In einem Fall verurteilt

Mauser hatte in dem Strafverfahren stets seine Unschuld beteuert. Laut Anklage soll er in seiner Amtszeit als Leiter der Musikhochschule München zwei Frauen, eine Professorin und eine Musikerin, 2009 bzw. 2012 massiv bedrängt haben. In einem der zwei angeklagten Fälle erhielt Mauser einen Freispruch. „Der Angeklagte wurde bezüglich der Professorin verurteilt und im Fall der anderen Frau freigesprochen“, erklärte am Dienstag eine Sprecherin des Amtsgerichtes München. Der 61-Jährige muss dem Urteil zufolge auch eine Geldstrafe von 25.000 Euro zahlen.

Dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft zufolge soll Mauser die Musikerin während einer Konzertprobe geküsst und begrapscht haben, obwohl sie das nicht wollte. Das Gericht begründete den Freispruch in diesem Fall damit, dass die Frau nichts gegen den Übergriff unternommen habe. Bezüglich der Professorin der Musikhochschule kam der Schöffensenat zu der Ansicht, dass sie der Angeklagte während eines Dienstgespräches geküsst und sie dazu genötigt habe, ihn an der Hose im Genitalbereich zu berühren, obwohl die Frau ihren Widerwillen deutlich gemacht habe. Der Tatbestand der sexuellen Nötigung sei hier erfüllt.

Verteidiger wollen Urteil anfechten

Die Verteidiger des Rektors, Alexander Stevens und Stephan Lucas, vermuteten eine Intrige hinter den Anschuldigungen und plädierten auf Freispruch. Sie kündigten nach der Verhandlung am Freitag an, das Urteil anzufechten.

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