Diebstähle fingiert: Haftstrafe für Privatdetektiv

Ein Privatdetektiv mit eigener Sicherheits-Firma, der seine Mitarbeiter für Diebstähle angeheuert und dann für die Aufklärung Geld verlangt hatte, ist am Donnerstag in Salzburg zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden.

Der Mann soll 2014 zwei seiner Mitarbeiter angestiftet haben, mehrere Paletten mit Weingläsern in eine Salzburger Firma zu begehen. Wert des Diebesguts - es handelte sich um „Riedel-Gläser“ - betrug laut Strafantrag insgesamt 25.000 Euro. Die beiden sollen einen Lagerarbeiter des Unternehmens in Wals-Siezenheim (Flachgau) gekannt haben und die Taten dann gemeinsam von April bis August 2014 begangen haben.

Dabei sollen die Angestellten der Detektei heimlich Fotos angefertigt und diese danach so bearbeitetet haben, dass nur der Lagerarbeiter darauf zu sehen war. Um jeden Verdacht von den beiden zu lenken, wurde noch ein Deutscher angeheuert, der später angab, er hätte die Taten dokumentiert und die Fotos angefertigt. Mehr dazu in: Detektei inszenierte Diebstähle für Auftrag (salzburg.ORF.at; 23.12.2014)

Dank fingierter Fotos Auftrag zur Aufklärung

Der Detektiv bekam von dem betroffenem Unternehmen Dank der Fotos einen Vertrag zur Aufklärung der Straftaten. Der Lagerarbeiter wurde fristlos entlassen. Der Mann ließ die Vorwürfe aber nicht alleine auf sich sitzen und meldete das bei der Polizei. Nach zahlreichen Einvernahmen war für die Ermittler klar, dass der Detektiv selbst die Diebstähle inszeniert habe, um den Auftrag zu erhalten.

Bis zuletzt nicht geständig

Der 43-jährige Angeklagte wurde von Strafrichterin Martina Pfarrkirchner wegen Betruges, Bestimmung zu schwerem Diebstahl und Beweismittelunterdrückung schuldig gesprochen. Der Detektiv war bis zuletzt nicht geständig.

Die Strafrichterin hat am Donnerstag auch die mutmaßliche Komplizen des Detektiven wegen Diebstahls zu bedingten Freiheitsstrafen von drei bis sieben Monaten verurteilt. Der angeheuerte Deutsche wurde in einer vormaligen Verhandlung bereits rechtskräftig freigesprochen. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft falsche Beweisaussage angelastet.