Drogenhandel im Lehener Park: Urteile fix

Die Urteile gegen die zwei Hauptbeschuldigten im Prozess wegen Drogenhandels im Lehener Park in der Stadt Salzburg sind jetzt rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft berief nicht gegen die bedingten und teilbedingten Strafen.

Im Vorfeld wurde den beiden Männern aus Afghanistan - 20 und 28 Jahre alt - deutlich mehr vorgeworfen als der Drogenhandel: Sie sollen nicht nur bei der Massenschlägerei beteiligt gewesen sein, bei der im Ende September ein Türke erstochen wurde, sondern auch die Köpfe der Drogenbande gewesen sein. Das ließ sich vor Gericht allerdings nicht beweisen.

„Strafen verhängen, die Schuld angemessen sind“

Verurteilt wurden die beiden schlussendlich, weil sie im Lehener Park mit Marihuana und Haschisch gehandelt hatten. Dafür bekam der 20-Jährige zwölf Monate Haft auf Bewährung, der 28-Jährige wurde zu 15 Monaten Haft verurteilt - davon aber nur zwei Monate unbedingt abzusitzen. Das kommentiert Staatsanwaltschaftssprecherin Barbara Fischer so: „Unsere Aufgabe ist, Taten zu verfolgen und Strafen zu verhängen, die Täter und Schuld angemessen sind. Dass es manchmal in einem Umfeld passiert, wo Kinder sind, das ist schon möglich. Aber das hat bei der Strafbemessung keinen Einfluss.“

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Lehener Park: Drogen-Urteile rechtskräftig

Die milden Urteile gegen zwei Drogenhändler im Lehener Park sind jetzt rechtskräftig. Dass sie Köpfe der Bande sind, ließ sich nicht beweisen.

Auch Landespolizeidirektor Franz Ruf gibt sich zurückhaltend: „Das Strafausmaß, das ausgesprochen wird, das beurteilen wir nicht. Wichtig ist, dass eine Verurteilung durch unsere Ermittlungsergebnisse zu Stande kommt. Es sollte nicht mehr erfolgen, dass sich dort ein Drogenumschlagplatz etabliert. Das ist für uns als Polizei das Ausschlaggebende.“ Der Mordprozess gegen einen 16-jährigen Afghanen, der im Lehener Park im September einen Türken erstochen haben soll, ist für Mai anberaumt.

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