Acht Monate bedingt für Sozialhilfebetrug

Am Landesgericht ist am Montag ein 65-jähriger Pensionist wegen schweren Betrugs und gefährlicher Drohung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann kassierte jahrelang unberechtigt Mindestsicherung.

Obwohl der bislang unbescholtene Angeklagte eine Pension aus der Türkei bezog, nahm er im Zeitraum von 2006 bis 2015 in Salzburg Sozialhilfeleistungen in Anspruch, heißt es im Urteil. Der gesamte Betrag an bezogenen Leistungen macht rund 108.000 Euro aus, steht im Akt, der Schaden für den Magistrat beträgt laut Anklage 50.000 Euro.

Der in Salzburg wohnende Türke entschuldigte sich mehrmals in seiner Muttersprache beim Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Philipp Grosser. Er brachte aber einiges zu seiner Rechtfertigung vor: Vom Magistrat sei er nur über sein Einkommen und die Vermögensverhältnisse in Österreich befragt worden, übersetzte eine Dolmetscherin seine Angaben. „Wenn die mich gefragt hätten, ob ich in der Türkei ein Einkommen beziehe, hätte ich es gesagt. Ich bin ja erst im Jahr 2015 konkret dazu befragt worden, da habe ich ‚Ja‘ gesagt.“

Unklar, wem Liegenschaft in der Türkei gehört

Vom Vorwurf, er habe den Behörden eine Liegenschaft in der Türkei verschwiegen, wurde der Mann freigesprochen. Es sei unklar, wem das Haus tatsächlich gehört, es liege dazu nichts Schriftliches vor, argumentierte der Schöffensenat.

Der Angeklagte hatte in der Verhandlung angegeben, sein Vater habe ihm und seinen sechs Geschwistern das Haus, das „hoch auf den Bergen“ in der Türkei liege, hinterlassen. „Das ist nicht mehr als 5.000 Euro wert.“ Ob es sich dabei um ein Erbe handelt, wisse er nicht. Die Pension, die er seit 2006 von der Türkei beziehe, betrage unter 500 Euro. „Das reichte nicht aus, ich hatte für drei minderjährige Kinder zu sorgen, da bin ich zum Sozialamt.“

Mann drohte Magistratsbediensteter mit dem Tod

Dass der 65-Jährige einer Magistratsbediensteten mit dem Tod gedroht hatte, darüber bestand für das Gericht aber kein Zweifel. Im August 2015 habe er der Frau gedroht, „wenn ich tot bin, bist du auch tot“, erklärte Staatsanwältin Katharina Dirisamer. Damals wurde dem Mann mitgeteilt, dass er nicht mehr sozialversichert sei.

Der Rechtsanwalt erklärte, der Angeklagte habe der Magistratsmitarbeiterin gegenüber nur seinen Unmut kundgetan. Der schwer krebskranke Mann hätte im Vorjahr operiert werden sollen, doch es sei ihm am Magistrat mitgeteilt worden, dass er nicht mehr sozialversichert sei. „Er hat der Dame zu verstehen gegeben, dass ihm der Tod droht“, erklärte der Rechtsanwalt.

Der Angeklagte selbst sagte dazu, er habe damals am Magistrat deutsch gesprochen und sei vermutlich falsch verstanden worden. „Ich wollte sagen: wenn ich tot wäre, hätte niemand etwas davon.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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Acht Monate Haft für Sozialhilfebetrug
Am Landesgericht ist am Montag ein Pensionist wegen schweren Betrugs zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann kassierte jahrelang unberechtigt Mindestsicherung.

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