Zusteller mit Waffe verjagt: 600 Euro Strafe
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger eine Erklärung abgegeben haben, erklärte die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Martina Pfarrkirchner. Der Salzburger bekannte sich nicht schuldig. Die ungeladene Waffe habe er nur zum Eigenschutz in der Hand gehalten, er habe damit nicht auf den Mann gezielt, beteuerte der Angeklagte.
Als er am 8. Juli 2015 in der Nacht schon stark alkoholisiert auf der Terrasse seines Hauses in Bergheim (Flachgau) gesessen sei, habe er beobachtet, wie ein ihm unbekanntes Auto langsam die Sackgasse in der kleinen Wohnsiedlung entlang fuhr, sagte der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Salzburg zu Richterin Stephanie Schmid. „Ich habe vermutet, es handelt sich um Einbrecher.“
Zeitungshersteller mit Waffe verjagt
Der Salzburger holte die Pistole, für die er eine Waffenbesitzkarte hatte, aus seinem Tresor, rannte zur Straße und stoppte den Autofahrer. „Ich hielt die Waffe in der rechten Hand an der Seite, die Mündung zeigte auf den Boden. Ich schrie ‚was willst du da, verschwinde, bei uns gibt es nichts zu holen‘.“ Der Lenker sei dann davongefahren.
Die Richterin wollte wissen, warum der Salzburger nicht die Polizei alarmiert hatte. Wenn er nicht betrunken gewesen wäre, hätte er das auch getan und das Kennzeichen notiert, antwortete der 44-Jährige. Die Waffe habe er auch wegen des „psychologischen Effekts“ und der abschreckenden Wirkung mitgenommen, als er am 8. Juli „Nachschau“ gehalten habe, betonte der Angeklagte.
Verteidiger forderte Freispruch
Verteidiger Patrick Thun-Hohenstein forderte einen Freispruch. „Nur das Mitführen einer Waffe an sich, um sich selbst zu schützen, ist sicher nicht als Tatbestand eines Nötigungsvorsatzes zu werten.“ Laut Staatsanwalt Christian Weismann hatte der Beschuldigte den Zeitungszusteller allerdings mit der Waffe „zu einer Handlung der Ortsveränderung genötigt“.