Prozess um Asylquartier: Urteil schriftlich

Um die Unterbringung von Asylwerbern in Bad Gastein (Pongau) ist es Donnerstag beim Landesgericht gegangen. Der Hotelier und Nationalratsabgeordnete Sepp Schellhorn (NEOS) klagte das Land Salzburg, weil es sein Projekt für Integration behindert haben soll. Das Urteil ergeht schriftlich.

Prozess wegen Asylquartier von Sepp Schellhorn

ORF

Anwälte und Prozessbeteiligte am Donnerstag mit dem Richter (links) vor dem Verhandlungssaal

Es geht um rund 25 Flüchtlinge, die der Politiker und Gastronom Sepp Schellhorn in sein Ausbildungsprojekt aufnahm. Sie werden von Schellhorn in dessen Betrieben im Gasteiner Tal zu Aushilfsköchen ausgebildet und wohnten bis Ende November auch in einem Quartier Schellhorns in Bad Gastein.

Ablehnung nach Intervention des Bürgermeisters

Doch der Mietvertrag zwischen Land und Schellhorn lief aus und wurde vom Land Salzburg nicht verlängert. Das sei auf Druck des Bad Gasteiner Bürgermeisters Gerhard Steinbauer (ÖVP) passiert, sagte Schellhorn beim Prozess. Er will sich mit der Klage gegen diese politische Intervention wehren und klären, „inwieweit ein Bürgermeister sich da einfach quer legen kann bzw. inwieweit das Land als alleiniger Vertraggebender einem Anbieter einen Vertrag verwehren kann.“

Für die betroffenen Flüchtlinge hat Schellhorn inzwischen in Goldegg (Pongau) und St. Veit (Pongau) Ersatzquartiere gefunden. Die Auszubildenden pendeln jetzt täglich mehr als 30 Kilometer zum Arbeits- und Ausbildungsplatz nach Gastein.

Personalhaus des Gastronomen Sepp Schellhorn im Bad Gasteiner Ortsteil Badbruck

ORF

Gegen die Unterbringung der Flüchtlinge in Bad Gastein legte sich der Bürgermeister quer - deswegen klagte jetzt Schellhorn

Anwalt des Landes: „Streit um des Kaisers Bart“

Ein Schaden sei aber nicht entstanden. Damit sei der Prozess ein Streit um des „Kaisers Bart“, sagte der Anwalt des Landes Salzburg, Felix König: „Die Gegenseite hat im Verfahren ihren Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten eingeschränkt. Tatsächlich geht es somit nur noch um die prinzipielle Rechtsfrage, ob das Klagebegehren irgendwann einmal zu Recht bestanden hat oder nicht. Um mehr geht´s nicht mehr.“

Schellhorn: "Wie viel Macht für Bürgermeister?

Schellhorn sieht die Lage so: „Ich würde das nicht so abtun, dass es hier nur noch um des Kaisers Bart ginge. Neben Fragen, die die Themen Integration, Verlässlichkeit und Asylpolitik des Landes Salzburg betreffen, geht es auch darum: Wie viel Macht gesteht man Bürgermeistern bei überregionalen Anliegen und bei Fragen des Gemeinwohls zu? Vielleicht wird das nun auch einmal rechtlich festgestellt.“

Der Richter beendete den Prozess am Donnerstag nach 20 Minuten. Das Urteil ergeht schriftlich an die Beteiligten. Es wird in zwei bis drei Monaten erwartet.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Verhandlung nach kurzer Zeit beendet

ORF-Redakteur Peter-Paul Hahnl hat mit einem Kamerateam den Prozess beobachtet.

Links: