Geldstrafe nach nächtlichem Traktorunfall

Ein nächtlicher Unfall bei der Abfahrt von einer Almparty mit einem Traktor hatte Montag das Nachspiel beim Landesgericht. Der junge Lenker wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt, weil sein Freund im September 2015 schwer verletzt worden war.

Der 20-jährige Lenker erhielt nun eine teilbedingte Geldstrafe von 480 Euro. Der andere junge Mann war nach der feuchtfröhlichen Almparty bei Bruck an der Glocknerstraße (Pinzgau) vom Fahrzeug gefallen. Die beiden Einheimischen waren zum Unfallzeitpunkt um 3.15 Uhr alkoholisiert. Der Lenker hatte 0,92 und das Opfer 2,48 Promille. „Ich bin selber schuld, ich habe mich eigentlich gar nicht auf dem Traktor festgehalten“, nahm das Opfer, ein Zeuge des Strafverfahrens, eine Mitschuld auf sich und seinen Freund in Schutz.

Opfer nimmt Lenker in Schutz

Der junge Mann hatte das Gleichgewicht verloren, als der Traktor in eine Kurve des asphaltierten, regennassen Güterweges fuhr. Er fiel von der kleinen Ladefläche am Heck, auf der er mit zwei weiteren Personen saß, und geriet in ein Hinterrad der Zugmaschine.

Der 20-Jährige erlitt Abschürfungen, Prellungen im Lendenwirbel-und Beckenbereich sowie Blutergüsse, die abgesaugt werden mussten. Er lag insgesamt 43 Tage im Spital, vier Operationen waren notwendig geworden. Schmerzen habe er aber nie gehabt, und er sei mit dem Beschuldigten auch heute noch gut befreundet, sagte der Zeuge bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg zu Jugendstrafrichterin Bettina Maxones-Kurkowski.

Der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt

Der bisher unbescholtene Angeklagte zeigte sich zur fahrlässigen, schweren Körperverletzung, die ihm Staatsanwalt Christian Weismann vorgeworfen hatte, reumütig geständig. „Das war ein großer Blödsinn. Es tut mir alles leid.“ Der Alkohol, die Kurve und die Fliehkräfte seien vermutlich ausschlaggebend für den Unfall gewesen. Er habe seinem Freund Erste Hilfe geleistet, betonte er noch. Die Richterin gab zu bedenken: „Ihr Freund hatte 2,48 Promille. Jemand, der so alkoholisiert ist, den kann man nicht auf so einen unsicheren Platz mitnehmen. Sie als Fahrer haben die Verantwortung.“

Alkoholproblem schon vorher

Die Richterin hielt dem Burschen noch vor, dass er eine Verwaltungsstrafe bekommen hatte, weil er im Juli 2013 alkoholisiert mit einem auffrisierten Moped unterwegs gewesen war. „Das war mir jetzt eine g’scheite Lehre, was da passiert ist“, versicherte der Beschuldigte. Nach dem Traktor-Unfall wurde ihm der Führerschein für zehn Monate entzogen.

320 Euro unbedingt zu zahlen

Von der verhängten Geldstrafe muss der Angeklagte, der ein Kolleg besucht und noch kein eigenes Einkommen hat, 320 Euro zahlen. Der Rest wurde ihm bedingt unter einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht. Der Pinzgauer akzeptierte das Urteil. Da er aber ohne Verteidiger erschienen war, wird es erst nach drei Tagen rechtskräftig. Der Staatsanwalt hatte keine Erklärung abgegeben.

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