Ohr beim PC-Spielen abgebissen: Urteil

Ein 25-Jähriger ist Mittwoch am Salzburger Landesgericht zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden. Er soll beim abendlichen Computerspielen in Hallwang (Flachgau) einem Bekannten einen Teil des Ohres abgebissen haben.

Die Körperverletzung soll an einem Samstagabend im Oktober 2014 geschehen sein. Mehrere Freunde trafen sich in Hallwang zum Computerspielen. Dabei kam es zunächst zu einem Streit. Dabei soll es um ein T-Shirt gegangen sein, später fielen dann zahlreiche Beleidigungen - etwa gegen die Mutter der Zwillingsbrüder. Danach sei der Streit „völlig außer Kontrolle geraten“, wie Ermittler sagten.

Einer der Zwillinge nahm den Freund mit den Oberschenkeln in den Schwitzkasten. Der andere biss ihm einen Teil des linken Ohres ab. „Ich sah nur mehr rot“, sagte der Hauptangeklagte am ersten Prozesstag im vergangenen Juli und zeigte sich grundsätzlich geständig. Drogen oder größere Mengen Alkohol spielten bei dem Streit laut dem damaligen Polizeibericht keine Rolle.

Stück des Ohrrandes wieder angenäht

Zwei Notärzte fanden bei der Erstversorgung das abgebissene Stück Ohr. Das Opfer wurde ins Salzburger Landeskrankenhaus gebracht. Dort konnten die Mediziner das Ohr wieder annähen. Heute ist die Narbe laut dem Richter „keine auffallende Verunstaltung“ mehr.

Das Urteil gegen den 25-Jährigen lautet 1.620 Euro Geldstrafe plus 18 Monate Haft auf Bewährung. Sein Zwillingsbruder bekam neun Monate auf Bewährung. Die beiden Brüder müssen zudem ein Anti-Gewalt-Training absolvieren. Die zwei Beschuldigten nahmen am Mittwoch das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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