Invalide fühlt sich für Arbeit bestraft
Das hat auch Volksanwalt Günther Kräuter in der ORF-Fernsehsendung „Bürgeranwalt am Samstag kritisiert“. Von Geburt an leidet Johann Reischl aus Wals (Flachgau) an einem Gendefekt. Er hat kaum Schweißdrüsen und schwitzt bei körperlicher Arbeit nicht, sondern bekommt dabei mehr als 40 Grad Fieber. Obwohl der heute 52-Jährige ständig Cortisonsalben nehmen muss, war er insgesamt 18 Jahre als Arbeiter im Lagerhaus tätig. „Dabei ist mir öfter schwarz vor den Augen geworden und ich musste mich auf den kalten Betonboden legen.“
800 Euro Invaliditätspension
Aufgrund seiner Krankheit hätte Reischl nie körperlich arbeiten dürfen und erhält jetzt 800 Euro Invaliditätspension, er muss aber viele Medikamente selbst bezahlen. Seinen Anspruch auf erhöhte Familienbehilfe von monatlich 315 Euro will ihm das Familienministerium nicht zugestehen. Dabei ist laut Volksanwalt Günther Kräuter klar festgelegt, dass diese Förderung jeder erhält, der vor dem 25. Lebensjahr dauerhaft arbeitsunfähig wird.
Ministerium: „Leichte Arbeit vielleicht noch möglich“
Das Familienministerium kritisiert allerdings schriftlich, dass Reischl bis zum 50. Geburtstag gearbeitet habe und trotz gerichtlich festgestellter Invalidität vielleicht auch heute doch noch leichte Arbeit verrichten könnte. Reischl verweist auf seine schlechter werdende Gesundheit und kämpft weiter um die Förderung.