Prozess um Cannabishandel: Fünf Verurteilungen

Im Prozess gegen junge Asylwerber - vorwiegend Afghanen - wegen Drogenhandels wurden Donnerstag fünf Beschuldigte verurteilt - vier zu bedingten Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Monaten.

Diese Urteile sind rechtskräftig. Ein Angeklagter erhielt eine teilbedingte, noch nicht rechtskräftige Freiheitsstrafe von acht Monaten, davon ein Monat unbedingt. Das Verfahren gegen den 26-jährigen, nicht geständigen Hauptbeschuldigten wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Grund: Zwei Mitangeklagte, die vor dem Prozess untergetaucht waren, haben ihn belastet. Auf die Einvernahme der beiden will das Gericht nicht verzichten.

Drogen im Lehener Park verkauft

Die ursprünglich insgesamt zehn Asylwerber im Alter von 15 bis 26 Jahren, die vorwiegend aus Afghanistan stammen, sollen die Drogen im Lehener Park in der Stadt Salzburg im Frühjahr und Sommer 2015 für zehn Euro pro Gramm verkauft haben. Ein Großteil der Beschuldigten hat sich vor Richterin Bettina Maxones-Kurkowski geständig gezeigt.

Bereits am Mittwoch waren zwei Urteile ergangen. Ein Angeklagter wurde wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften zu drei Monaten bedingt rechtskräftig verurteilt. Ein weiterer, 15-jähriger Beschuldigter, erhielt wegen deselben Deliktes ein Jahr Probezeit im Rahmen einer Diversion. Für den 15-Jährigen hat die Richterin auch eine Bewährungshilfe angeordnet. Der Bursch wird in einem anderen Verfahren beschuldigt, einen 51-jährigen Türken am 22. September 2015 nach einer Massenschlägerei im Lehener Park erstochen zu haben.

Links: