Acht Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs
Der Mann soll zwischen 2000 und 2013 seine drei unmündigen Kinder sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Der zum größten Teil nicht geständige Beschuldigte soll die Taten vor allem auf dem Dachboden und in einem Kellerabteil des Familienhauses im Pongau verübt haben. Seine Frau sei zu den Tatzeitpunkten außer Haus gewesen sein. Sie habe Verwandte im Kosovo besucht, schilderte Staatsanwältin Barbara Fischer.
Im Keller und auf dem Dachboden habe sich der Mann an seinen Töchtern sexuell vergangen. Er habe die Kellertür verriegelt und die Kinder mit dem Umbringen bedroht, wenn sie etwas davon ihrer Mutter erzählen. „Er sagte zu einer Tochter: Mach das, oder du stirbst“, erklärte Fischer. Bei seinem Sohn habe er versucht, ihn in der Badewanne zu missbrauchen, als er sieben Jahre alt war.
Kinder vertrauten sich erst Jahre später Mutter an
Erst im Mai 2015 hätten sich die Kinder getraut, der Mutter von den schweren Übergriffen zu erzählen und eine Anzeige bei der Polizei eingebracht, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe bisher jede Verantwortung von sich gewiesen und gemeint, seine Familie würde ihn zu Unrecht belasten.
Im Keller seien Kondome sichergestellt worden - einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge mit DNA-Spuren von einer der beiden Töchter. Dass er sie nur zufällig berührt habe, sei eine Schutzbehauptung, sagte Fischer.
Die Staatsanwältin lastete ihm auch noch Blutschande, gefährliche Drohung, Nötigung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses an. Der Verfahrenshelfer entgegnete, dass der Angeklagte die vorgeworfenen Taten nicht begangen habe. Der Mann sei nur zur Blutschande geständig, weil er mit einer der beiden Töchter, als diese zwischen 15 und 18 Jahre alt war, geschlechtlich verkehrt und diese freiwillig mitgemacht habe.
„Kinder werden kein normales Leben führen können“
Laut der Rechtsvertreterin der betroffenen Familienangehörigen geht es den drei Kindern und auch der Mutter sehr schlecht. „Die Kinder werden voraussichtlich kein normales Leben mehr führen können. Ihnen wurde die Kindheit gestohlen. Zwei sind in psychotherapeutischer Behandlung. Eine Tochter ist psychisch derzeit nicht in der Lage, sich therapieren zu lassen.“ Zudem habe Frau des Beschuldigten Angst vor ihrem Mann und mit großen finanziellen Problemen zu kämpfen. „Die Familie verliert ihre Wohnung, es läuft ein Räumungsverfahren.“
Der 55-Jährige ist im Sinne der Anklage zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Urteil des Salzburger Schöffensenates ist nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger keine Erklärung abgab.