Landtag lobt neues Kinderbetreuungsgesetz

Auffallend harmonisch ist Mittwoch die Debatte im Landtag über die Pläne zum neuen Kinderbetreuungsgesetz verlaufen. Von allen Parteien wurde die Arbeit des Unterausschusses gelobt. Das neue Gesetz soll deutliche Verbesserungen für Kinder und Eltern bringen.

Konkret hat der Landtag für das neue Gesetz am Mittwoch einige Punkte empfohlen. Bisher gilt für Eltern eine Obergrenze bei den Gebühren von 440 Euro. Diese soll mit dem neuen Gesetz gesenkt werden. Weiters soll es ein vereinfachtes Fördersystem für die Kinderbetreuung und weitere Verbesserungen für die Pädagoginnen geben.

Kreis der Berechtigten wird erweitert

Die für Familien zuständige Landesrätin Martina Berthold (Grüne) sagt, der gesetzliche Anspruch auf Kinderbetreuung werde in Zukunft auch auf Eltern und Alleinerzieher erweitert, die auf Arbeitssuche oder in Ausbildung sind. Außerdem soll künftig auch ein Anspruch auf Kinderbetreuung bestehen, wenn andere Familienmitglieder gepflegt werden müssen. Bei Bedarf müsse es auch ganzjährige und ganztägige Betreuung geben, so die Grünen.

FPS warnt vor „Weitergabe der Mehrkosten“

Lukas Essl von der Freien Partei Salzburg (FPS) warnte davor, Gemeinden könnten etwaige Mehrkosten durch das neue Gesetz an Eltern und Alleinerzieher weitergeben. Das dürfe auf keinen Fall passieren, so Essl.

Das neue Gesetz müsse auch das Thema Inklusion von Behinderten beinhalten, forderte SPÖ-Abgeordnete Niki Solarz. ÖVP-Klubchefin Daniele Gutschi betonte, die steigenden Budgets für Kinderbetreuung würden zeigen, dass dieses Thema der Landesregierung besonders am Herzen liege. In Kraft treten soll das neue Kinderbetreuungsgesetz spätestens 2017/2018.