Geldfälscher zu Haftstrafen verurteilt

Mit 1.000 Stück falschen 500-Euro-Banknoten im Auto sind ein Bulgare und ein Mazedonier bei Salzburg-Süd im Juli in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten. Am Dienstag wurden die beiden Männer in Salzburg verurteilt.

20 Monate teilbedingt, davon fünf unbedingt, für den Bulgaren, 24 Monate teilbedingt, davon acht unbedingt, für den Mazedonier, so lauteten die Urteile des Landesgerichts wegen Geldfälschung. Nur vom Vorwurf der Urkundenunterdrückung wurden beide Männer freigesprochen.

Dem Schuldspruch des Schöffensenates zufolge haben die Beschuldigten das Falschgeld bereits in Sofia übernommen. Das Urteil für den erstangeklagten 42-jährigen Bulgaren ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigerin erbat Bedenkzeit. Das Urteil für den 40-jährigen Zweitangeklagten ist bereits rechtskräftig. Die beiden Angeklagten befanden sich bereits seit vier Monaten in U-Haft. Der Strafrahmen betrug ein Jahr bis zu zehn Jahren Haft.

Nur einer der beiden Angeklagten geständig

Während sich der 42-Jährige geständig zeigte, beteuerte der 40-Jährige sein Unschuld. Die Angeklagten tischten dem Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Günther Nocker, unterschiedliche Varianten auf: Der 42-Jährige stellte sich als Beitragstäter dar und schob die Hauptschuld dem jüngeren in die Schuhe. „Er sagte zu mir, wir müssen einen Transport nach Österreich durchführen. Es handelt sich um Falschgeld“, so der Bulgare. Die Beschuldigten kennen sich seit ein paar Jahren, die beiden sind in Bulgarien im Textilgeschäft tätig.

Ausgangspunkt des Transportes sei Bulgarien gewesen. Dort hätten sie sich in einem Hotel in Sofia getroffen, erzählte der bisher unbescholtene 42-Jährige. Der Zweitangeklagte habe von einem ihm unbekannten Albaner das Geld übernommen. „Wir sollten es einem anderen Unbekannten überbringen. Ich habe zugestimmt. Das Geld war für Italien bestimmt.“ Als Entlohnung für den Transport hätten sie im Voraus insgesamt 2.000 Euro erhalten.

Nationalbank spricht von hochwertigen Fälschungen

„Das Geld war in einer Tasche im Bereich der Armlehne auf der Rückbank verstaut“, schilderte der Erstangeklagte. Die Polizisten staunten nicht schlecht, was sie in der Tasche fanden: 1.000 Stück 500-Euro-Banknoten, verpackt in Plastik und Zeitungspapier. Damals hatte der 42-Jährige den Polizisten allerdings eine völlig andere Version unterbreitet wie am Dienstag dem Richter: Er brauche das Geld für einen Pkw-Ankauf in Deutschland. „Das habe ich nur gesagt, weil ich Angst hatte“, sagte der Erstangeklagte zum Vorsitzenden.

Das Geld wurde von der Nationalbank begutachtet. Demnach handelte es sich um besonders professionelle Druck-Fälschungen, wie der Staatsanwalt erklärte. Auch das Wasserzeichen sowie die Fühlbarkeit des Tiefdrucks und der Sicherheitsfaden wurden nachgeahmt.

Zweitangeklagter „wollte nur Österreich sehen“

Der Zweitangeklagte wies jede Schuld von sich und belastete den Erstangeklagten. „Ich habe mit der Sache nicht zu tun“, sagte er zum Richter. Sie hätten nach Ungarn fahren wollen, um dort neue Ware zu kaufen, erzählte der 40-Jährige. „Aber er sagte, er wolle nach Österreich fahren.“ Und da er selbst noch nie in Österreich gewesen sei, habe er zugestimmt, so der Mazedonier. „Er ist dann bei der Tankstelle (in Wals, Anm.) ausgestiegen, nach zehn bis 15 Minuten kam er mit einer Tasche zurück. Dann sagte er mir, wir sollen einem Auto nachfahren.“ Als die Polizisten bereits in Sichtweite gewesen seien, habe der Bulgare noch versucht, die Tasche zu verstecken.

Die Verteidigerin des Erstangeklagten sagte, ihr Mandant habe sich zur Tat hinreißen lassen, es tue ihm sehr leid. Der Verteidiger des Zweitangeklagten forderte für den 40-Jährigen einen Freispruch. Er hielt die Angaben des Erstangeklagten für nicht glaubwürdig, der Mann habe bereits mehrere Versionen abgeliefert. Die Schulden des 42-Jährigen, der diese mit 25.000 Euro beziffert hatte, seien wohl der Anlass für den Falschgeldtransport gewesen, vermutete der Rechtsanwalt. Allerdings hatte auch sein Mandant gegenüber dem Richter angegeben, dass er Schulden habe, und zwar in Höhe von 50.000 Euro.

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