Bezirksgericht Flachgau in Seekirchen

Das Bezirksgericht für den Flachgau wird seinen Sitz künftig in Seekirchen haben. Dem hat die Landesregierung am Freitag zu gestimmt. Die früheren Bezirksgerichtssprengel Neumarkt am Wallersee, Oberndorf und Thalgau werden zusammengelegt.

Neben Seekirchen war auch Neumarkt mit dem bestehenden Bezirksgericht als möglicher Standort für das künftige Bezirksgericht geprüft. Die Landesregierung habe die Entscheidungsgrundlagen unter regionalen Gesichtspunkten eingehend geprüft. Das Ergebnis der Prüfung potenzieller Standorte in den Gemeinden Neumarkt und Seekirchen habe ergeben, dass Seekirchen im nördlichen Flachgau die verkehrstechnisch günstiger gelegene Standortgemeinde sei, heißt es seitens des Landes.

„Vorteile von Seekirchen überwiegen“

Seekirchen sei für den Individualverkehr besser erreichbar und mit der geplanten Errichtung einer Haltestelle Süd ideal an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Weiters sei der Neubau eines zentralen Bezirksgerichts in Bezug auf Sicherheit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Nutzwerte vorteilhafter als die Adaptierung des rund 500 Jahre alten Bezirksgerichtsgebäudes in Neumarkt. Bei der Standortauswahl handle es sich in Seekirchen um zentrale und städtebaulich integrierte Standorte, die sofort bzw. mittelfristig zur Verfügung stünden, wird argumentiert.

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