Viele Fragen zur Registrierkassenpflicht

Die Registrierkassenpflicht ab 1. Jänner sorgt vor allem bei Kleinunternehmern derzeit für viele Fragen. Steuerberater haben täglich Anfragen, was die Verpflichtung konkret für die Betriebe bedeutet. Viele Details sind noch nicht fixiert.

Jeder Kleinbetrieb, der pro Jahr mehr 15.000 Euro Umsatz und davon mehr als die Hälfte mit Bargeld macht, muss ab 1. Jänner eine Registrierkassa haben. Die Kasse muss alle Transaktionen mit Bargeld, aber auch Bankomatzahlungen erfassen. Die Finanz will so schwarz abgewickelte Geschäfte unterbinden und mehr Steuern kassieren.

Die Neuregelung treffe vor allem Kleinbetriebe wie zum Beispiel Marktstandler oder kleinere Wirte, aber zum Beispiel auch Ärzte, sagt Johannes Pira, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Salzburg. Und diese Unternehmer brauchen derzeit auch sehr viel Beratung, was die Registrierkassenpflicht für sie bedeutet.

Verordnung noch nicht veröffentlicht

Dabei sind so manche Richtlinien noch nicht fixiert - zum Beispiel die technischen Vorgaben für die Kassen. Auch die genaue Verordnung des Finanzministeriums zur Registrierkassenpflicht ist noch nicht fertig, an vielen Details wird noch verhandelt. Zum Beispiel wollen die Wirtschaftstreuhänder für jene Arztpraxen, wo Honorare ausschließlich über Bankomatkassen bezahlt werden, eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht. Die Finanz sehe das aber derzeit anders, so Wirtschaftstreuhänder-Präsident Pira.

Fix ist nur, dass es für die Firmen eine Schonfrist geben wird: Wer die Umstellung zum Jahreswechsel nicht schafft, bekommt bis zum 31. März keine Strafe, wenn die Registrierkasse fehlt. Wenn man einen Nachweis bringen kann, dass man nicht rechtzeitig eine Registrierkassa anschaffen konnte, reicht diese Gnadenfrist sogar bis zum 30. Juni.

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