Drogendelikte: Lehener Park keine Schutzzone

Die Polizei wird für den Lehener Park in der Stadt Salzburg vorerst keine Schutzzone erlassen, um verdächtige Straftäter wegweisen zu können. Das sei trotz der jüngsten Gewalttaten nicht nötig und gesetzlich nicht möglich, heißt es.

Im September sei die Drogenszene im Park zerschlagen worden, und seither hätten sich die Delikte „auf Null reduziert“, argumentiert die Polizei. Um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Park zu heben, hat der Magistrat Salzburg eine stärkere Beleuchtung installiert und zur Verbesserung der Sicht-Achsen auch Hecken und Gebüsche entfernt. Der Park wird zudem täglich gereinigt.

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Großteils Marihuana im Angebot
Die Polizei hat in Salzburg-Lehen mutmaßliche Drogenhändler festgenommen - großteils minderjährige Asylwerber aus Afghanistan, die 100 Kunden „betreut“ haben sollen.

Ruf verspricht Polizeipräsenz

Landespolizeidirektor Franz Ruf versprach am Donnerstag „eine starke Polizeipräsenz“ im Park, es handle sich sowohl um zivile, als auch um uniformierte Beamte. „Wir haben vier zusätzliche Planstellen von Wien bekommen.“ Jeweils zwei Beamte sind den Polizeiinspektionen Lehen und Bahnhof zugeordnet. Sollten erneut strafbare Handlungen im Lehener Park auftreten, könne sofort eine Schutzzone angeordnet werden, sagte Ruf.

Populärer Umschlagplatz für „Gras“

In der Drogenszene galt der Lehener Park laut Polizei über die Stadt- und Landesgrenzen hinweg als wichtiger Umschlagplatz von Marihuana. „Uns wurde bekannt, dass der Suchtmittelhandel im Park, am sogenannten ‚Afghanenhügel‘, immer stärker wird. Wir haben im Juni die Ermittlungen intensiviert und einen gerichtlich angeordneten Observationsauftrag bekommen“, schilderte der stellvertretende Leiter des Landeskriminalamtes, Oberst Karl-Heinz Pracher.

Ergebnis erschütternd

Kriminalisten beobachteten, wie mehrere junge afghanische Staatsangehörige einige Drogenbunker im Park anlegten. Das Cannabis wurde zu jeweils 100 Gramm in schwarze Hundekotsackerl versteckt und in der Nähe eines Kinderspielplatzes, in Mülltonnen, in Sträuchern und auf Bäumen deponiert. „Am Tag wurden circa 500 Gramm bis ein Kilo Suchtmittel verkauft, ein Gramm kostete rund zehn Euro“, erklärte Pracher. Die Drogen waren von hoher Qualität: Der Delta 9-THC-Gehalt betrug 16,4 Prozent. Unter den rund 100 Kunden, die aus Stadt und Land Salzburg, aus Oberösterreich und Bayern kamen, befanden sich auch Minderjährige.

Zugriff mit Festnahmen

Nach umfangreichen Ermittlungen und 20 Kontrollen bei Abnehmern erfolgte am 18. September 2015 ein Zugriff mit anschließenden Festnahmen. Als Haupttäter wurden zwei 19-jährige Afghanen und ein 26-jähriger Afghane festgenommen. Der 26-Jährige gilt als Kopf der Bande. Er sitzt derzeit noch in Untersuchungshaft, die anderen zwei wurden entlassen. Sieben Zwischenhändler - sechs Afghanen und ein Iraner - waren der Polizei namentlich bekannt. Ein Kilo Marihuana wurde bei Kontrollen im Umfeld der Tätergruppe sichergestellt. Der Straßenverkaufswert von einem Kilo Marihuana betrug 10.000 Euro.

Massenschlägerei mit tödlichen Messerstichen

Doch nur vier Tage später, am 22. September, kam es nach einer Massenschlägerei im Lehener Park, bei dem ein 51-jähriger Türke tödliche Messerstiche erlitten hatte, zur Verhaftung von neun verdächtigen Afghanen im Alter von 15 bis 20 Jahren. Ein 15-jähriger Afghane gilt in diesem Fall als Hauptverdächtiger. Ermittelt wird wegen Mordes. „Tatgeständig ist niemand“, sagte Pracher. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei drei Verdächtigen um Zwischenabnehmer des aufgeflogenen Drogenringes.

Aus Sicht der Polizei gab es einen guten Grund, warum nicht schon während der Häufung von Drogendelikten eine Schutzzone in dem Park erlassen wurde. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen gegen die Verdächtigen hätten dann nicht ausgeführt werden können, eine Schutzzone wäre da kontraproduktiv gewesen, erläuterten der Landespolizeidirektor sowie der Leiter der sicherheits- und verwaltungspolizeilichen Abteilung, Rudolf Feichtinger.

„Massives Einschreiten hat gewirkt“

Durch das massive polizeiliche Einschreiten seien die Drogendelikte im Park jetzt auf null reduziert worden, sagte Feichtinger. „Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen nicht vor, um eine Schutzzone in Kraft zu setzen.“ Voraussetzung für eine Schutzzonenverordnung nach dem Sicherheitspolizeigesetz sei, dass an einem bestimmten Ort überwiegend Minderjährige im besonderen Ausmaß von strafbaren Handlungen bedroht seien. Was soviel heißt, dass es bereits verdächtige Strafhandlungen bzw. Personen geben muss. Wurde ein Schutzzone verordnet, dürfen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes eine Person aus der Schutzzone wegweisen und das Betreten untersagen. Es handelt sich dem Gesetz nach „um eine typisch präventive, dem vorbeugenden Rechtsschutz dienende Maßnahme“.

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